Zäsur! Zäsur? – Sechste Sitzung am 21.11.16
Unsere sechste Sitzung sowohl unter den Begriff Weimar als auch unter jenen des Nationalsozialismus zu stellen, mag auf den ersten Blick ambitioniert erscheinen. Bieten doch beide für sich allein genommen eine schier endlose Fülle an für unser Anliegen vielversprechenden Thematiken. Um dieser Schwierigkeit zu begegnen, wollten wir uns in dieser Sitzung Zäsuren in der Geschichte der Sozialpolitik als übergreifenden, sozusagen sammelnden Fragestellungen widmen. So spannten wir einen Bogen von 1880 bis 1933, um diesen sogleich auseinanderzunehmen und die Setzung von Einschnitten zu hinterfragen.
Grundlage für unsere Diskussionen war ein Ausschnitt aus Gabriele Metzlers Monografie[1] zum deutschen Sozialstaat. Metzler betrachtet darin die Jahre zwischen 1880 und 1930 und verzichtet auf eine Zäsursetzung anhand des Ersten Weltkriegs und der Revolution 1918. Sie stellt die These auf, dass diese Ereignisse „keine grundlegende, die Strukturen verändernde Abkehr vom bis dahin bestehenden System [bewirkt], sondern dieses vielmehr fortgeführt, ergänzt und erweitert“ (87) hätten. Ihre Absteckung einer „Epoche dynamischer Modernisierung“ (94) von 1880 bis 1930 weist auf den Überblickscharakter ihres Textes hin – es geht ihr um einen „großen Bogen“. Wollen wir jedoch diesem Narrativ folgen?
In Anbetracht unserer Diskussion der letzten Woche und Ronja Hochstrats Plädoyer für die Bezeichnung des Ersten Weltkrieges als „Schrittmacher“ des Sozialstaats, forderte Metzlers These uns dazu heraus, noch einmal genau abzuwägen, ob für uns eine Zäsursetzung 1918 sinnvoll sein kann oder nicht.
Zunächst überlegten wir dazu, an welchen Kriterien sich eine Zäsur überhaupt messen lässt. Schlagwörter wie „Machthaber“, „politische Instrumente“ und „Revolution“ deckten zwar die politische Dimension ab und ließen sich beispielsweise an der vorher undenkbaren Konstellation von Sozialdemokraten, Zentrum und DDP als erste Regierungskoalition nachvollziehen, vernachlässigten jedoch den für uns wichtigen spezifischen Einfluss auf die Sozialpolitik. Woran können wir diesbezüglich eine Zäsur festmachen? Angesichts der sehr unterschiedlichen Entwicklungen in den Bereichen Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Wohnen und Fürsorge kamen wir zu dem Schluss, dass wir bei der Beantwortung dieser Frage die Summe aller Stränge betrachten müssen. So glichen wir vorherrschende Themen des Jahres 1918 mit den von uns abgedeckten Gebieten ab. Das Ende des Ersten Weltkrieges brachte dem ehemaligen Kaiserreich Alltagsprobleme wie Hunger und Kälte, Arbeitslosigkeit und ungekannte Wohnungsnot. Zudem trat mit den Kriegsinvaliden und den Hinterbliebenen eine gänzlich neue Bedürftigengruppe hervor, die zum Großteil extreme Schäden an Körper und Seele erlitten hatte. Bevölkerungs- und Familienstrukturen waren durch den dramatischen Geburtenrückgang während des Krieges und den Ausfall der Ernährer vieler Familien grundlegend verändert, die Mittelschicht sah sich vom sozialen Abstieg bedroht, Arbeiter kämpften um die Anerkennung ihrer Vertretung durch die Gewerkschaften. Politische Spannungen, die sich bis zu Straßenkämpfen steigerten, prägten das gesellschaftliche Leben. All diese Faktoren zeigen auf, dass die Welt nach 1918 eine andere war und es für unser Anliegen sinnvoll sein kann, eine Zäsursetzung nach dem Ersten Weltkrieg vorzunehmen. Für den Film kann es jedoch auch lohnenswert sein, beide Erzähl- und Erklärungsmuster (Kontinuität und Zäsur) anzubieten, um eben jene Debatte aufzugreifen und dem Publikum transparent zu machen. Eine endgültige Entscheidung bleibt jedoch zunächst davon abhängig, welche Ergebnisse die vier Arbeitsgruppen erzielen und welche Art von Argumentation diese ermöglichen.
Die Diskussion der zweiten möglichen Zäsur, der wir uns in dieser Sitzung widmeten, leitete Seth Bargo mit einem Kurzvortrag zur Schaffung sozialer Gruppen durch staatliche Sozialpolitik in der Weimarer Republik ein. Die Verschiebung jener Gruppen hin zur „Volksgemeinschaft“ war ein direktes Ergebnis des Machtwechsels 1933. Kann dieses Jahr uns als Zäsur gelten? Wieder mussten wir gesamtpolitische Veränderungen von dezidiert sozialpolitischen trennen und arbeiteten heraus, dass viele der scheinbar durch die Nationalsozialisten eingeführten Neuerungen ihre Anfänge schon in den Jahren vor 1933 genommen, ihre Wirkmacht jedoch erst in jenem Jahr entfalteten (so zum Beispiel beschäftigungspolitische Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit).
Festmachen wollten wir unsere Entscheidung aber an zwei Kriterien, der Funktion von Sozialpolitik und dem Akteurssetting. Bezüglich des ersten Kriteriums hielten wir fest, dass mit der Idee der „gesunden Volksgemeinschaft“ die NS-Ideologie an die Stelle der Legitimation bzw. Stabilisierung des neuen Staates trat. Sozialpolitik wurde vermehrt als Propagandainstrument genutzt und auf Produktivität und Effizienz ausgerichtet. Auch ihre vermittelnde Funktion zwischen Individuum und Gesellschaft verschob sich dahingehend, dass sie zunehmend Kontrolle und Zwang ausübte. Das zweite Kriterium, die Veränderung des Akteurssettings, lässt sich unter anderem am Führerprinzip festmachen, das zwar vor allem symbolpolitisch wirkte, jedoch beispielsweise auf Landesebene dazu führte, dass die Selbstverwaltung in den sozialstaatlichen Institutionen abgeschafft wurde. Hervorstechendstes Merkmal war aber freilich die Gleichschaltung, die zum Zusammenschluss diverser Institutionen zu Dachorganisationen führte und sowohl die Parteienlandschaft als auch die Gewerkschaften ihrer Existenzberechtigung beraubte (an Forschung zur weiteren Entwicklung der gegensätzlichen Interessen innerhalb der neuen Organisationen mangelt es jedoch bisher). Vor dem Hintergrund dieser einschneidenden Veränderungen lässt sich eine Zäsursetzung 1933 also für unser Vorhaben ebenfalls als plausibel festhalten.
Nichtsdestotrotz wollen wir „die NS-Sozialpolitik“ nicht zu stark betonen, weil eben doch in vielen Bereichen ein fließender Übergang von Weimar zum NS nicht abzustreiten ist. Gerade darum lohnt es sich, Weimar und das Dritte Reich gemeinsam zu betrachten und die Verschränkungen der beiden zu problematisieren.
[1] Gabriele Metzler, Der deutsche Sozialstaat. Vom bismarckschen Erfolgsmodell zum Pflegefall, Stuttgart 2003, S. 54-139.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Friederike Runge (27. November 2016). Zäsur! Zäsur? – Sechste Sitzung am 21.11.16. Geschichte als Film. Abgerufen am 12. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/owt1
Eine Antwort
[…] bot uns wieder einmal reichlich Anlass zur Diskussion. Anhand des Textes weiteten wir die Frage nach Zäsuren bzw. Kontinuitäten in der Sozialpolitik, der wir uns schon in vergangenen Sitzungen gewidmet […]