Systemkritik, Methodenkritik – Achte Sitzung am 05.12.16
Diese Woche stiegen wir mit einem Erfahrungsbericht in die Sitzung ein: Eine kleine Gruppe aus unserer Mitte hatte sich zusammengefunden, um im Rahmen der praxisorientierten Tagung “Herausforderung Europa” am vergangenen Donnerstag und Freitag ExpertInnen aus dem Bereich der Sozialpolitik zu interviewen. Wir besprachen Erfolge und Verbesserungsvorschläge, waren aber insgesamt mit unseren Ergebnissen zufrieden und hoffen, erste Videos bald auf diesem Blog zu präsentieren.
Die Lektüre für diese Sitzung, ein weiterer Teil aus Gabriele Metzlers Monografie „Der deutsche Sozialstaat“1, bot uns wieder einmal reichlich Anlass zur Diskussion. Anhand des Textes weiteten wir die Frage nach Zäsuren bzw. Kontinuitäten in der Sozialpolitik, der wir uns schon in vergangenen Sitzungen gewidmet hatten, auf die Umbruchszeit nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs aus: Lässt sich für die Sozialpolitik von einer Zäsur 1945 sprechen?
Um einer Antwort näher zu kommen, führten wir uns zunächst noch einmal vor Augen, in welchem Zustand sich der Wohlfahrtsstaat in den Jahren nach Kriegsende befand. Neben der großen Unsicherheit, die Kriegsniederlage und Entnazifizierung brachten, litt die Bevölkerung an Kriegsfolgen wie Krankheit, Wohnungnot, zersplitterten Familienstrukturen und, vor allem im Winter 1946/47, an Kälte und Hunger. Der Herausforderung, sich der Probleme anzunehmen, stellten sich angesichts der (durch die zwischen den Alliierten aufgeteilten Zuständigkeiten) nicht-existenten Staatlichkeit vor allem private Akteure und, unter Administration der Besatzungsmächte, die Parteien und Kommunen. Neu war die starke Beteiligung nicht-deutscher Organisationen, deren Einsatz auch Voraussetzung für den Wiederaufbau deutscher privater Strukturen war. Unter diesen Trägern ist vor allem CARE prominent, deren innovatives Konzept, Hilfe von Mensch zu Mensch zu vermitteln, seit 1945 ausschlaggebend für die Entspannung der Versorgungslage war.
Während unserer Diskussion der Bekämpfung der akuten Wohnungsnot durch Zwangseinquartierungen schien es uns angebracht, genauer zu differenzieren, wie genau sich die große Gruppe der durch Flucht und Migration heimatlos gewordenen Menschen zusammensetzte. Es lassen sich vier Schwerpunktgruppen aufmachen:
- Vertriebene (ca. 12 Mio.)
- Kriegsheimkehrer (ca. 7-8 Mio., davon 1,2 Mio. Invalide)
- Displaced Persons, also überlebende Juden und Jüdinnen, sowjetische Kriegsgefangene, Menschen anderer Nationalitäten und Staatenlose (ca. 3 Mio.)
- Millionen Ausgebombte (ca. 3,2 Mio. wurden 1947 allein im Gebiet in und um Berlin gezählt)
Die rechtliche Definition des Status dieser Menschen oblag der Flüchtlingsorganisation der UN, deren Fokus dabei klar auf Europa lag und die andere Gebiete, die wie z.B. einige asiatische Länder von noch stärkerer Migration betroffen waren, außer Acht ließ.
Kann man nun angesichts dieser Lage von einer Zäsur nach dem Zweiten Weltkrieg sprechen? Auch hier kommt es wieder darauf an, welchen Bereich der Wohlfahrt wir ins Auge fassen. Übergreifend lassen sich aber die Institutionen betrachten. Hier lassen sich vor allem für die Personalstruktur in der BRD klare Kontinuitäten ausmachen. Obwohl durch Kriegsverluste und Aussortierung durch die Alliierten unmittelbar nach dem Krieg ein klarer Wechsel zu beobachten ist, muss man diesen ab den 1950er Jahren revidieren, da hier ein starker Wiedereinstieg früherer NS-Funktionsträger in die Institutionen zu beobachten ist, die aufgrund ihrer Erfahrung für die Institutionen attraktiv waren. Spricht man hier also von einer Zäsur, muss dieser Aussage immer auch ein “Aber” folgen.
“Aber” zurück zum Text. Gabriele Metzler stellt die These auf, der Sozialstaat stünde nach dem Zweiten Weltkrieg sowohl in der BRD als auch in der DDR im Zeichen der Expansion. Ein neuer Optimismus, aber auch die Konkurrenz der zwei Systeme wirkten als Motor, das generelle Bedürfnis nach Sicherheit, Frieden und Stabilität lenkte die Versprechen der Parteien. In ihrer Übersicht strebt Metzler an, die unterschiedlichen aus diesen Ansprüchen erwachsenden Entwicklungen in beiden Staaten darzustellen. Dabei berührt sie auch politische Fragen, die mit Entscheidungen im sozialen Bereich zusammenhängen. Ulrike Schulz stieß daran anknüpfend eine Diskussion um die unterschiedliche Tiefe an, mit der Metzler sich den beiden Staaten widmet. Sie kritisierte beispielsweise die Tatsache, dass Metzler für die DDR stets den Diktaturvergleich mit dem Nationalsozialismus bemühe, für die BRD jedoch kaum Rückbezug auf den NS nehme . Auch die Ursachen für die Krise 1989 suche sie bei der BRD außerhalb, für die DDR jedoch innerhalb des politischen Systems. Durch diese Deutung der Sozialpolitik beider Staaten anhand unterschiedlicher Maßstäbe sei die Vergleichbarkeit nicht gegeben. Ulrike Schulz wies anschließend auf das Problem hin, dass der gesellschaftlich-politische Auftrag, die DDR nicht zu verharmlosen, oft dazu führe, dass unsere Deutung der DDR allzu sehr aus einer normativ gesetzten Perspektive der BRD geschehe. Auch wenn die Forschungsschwerpunkte vieler HistorikerInnen (und naturgemäß auch die Themen der von Studierenden besuchten Lehrveranstaltungen) eher auf der Geschichte Westeuropas liegen, ist es notwendig, die eigene Perspektive kritisch zu hinterfragen und auch selbstreflexiv an diesen thematischen Bias heranzugehen. Es ist notwendig, sich der Empirie möglichst unvoreingenommen anzunähern und sich ein eigenes Bild zu machen.
In der anschließenden Gruppenarbeitsphase erweiterten die Arbeitsgruppen ihre Schemata, anhand derer sie die Zäsuren bzw. Kontinuitäten in ihren jeweiligen Bereichen untersuchen, um die entsprechenden Informationen zu BRD und DDR. Es zeigte sich, dass die Veränderungen in einigen Feldern moderat, in anderen deutlich waren. Dies wiederum unterstrich Ulrike Schulz’ Einwand, dass die Kriterien, anhand derer wir Zäsuren und Kontinuitäten messen, nicht nur einem der Modelle entsprechen dürfen, sondern übergeordneter Natur sein müssen.
Wir schlossen die Sitzung mit einem Kurzvortrag von Anna Parrisius, die Hans Günter Hockerts Aufsatz “Vom Wohlfahrtsstaat zum Wohlfahrtsmarkt? Privatisierungstendenzen im deutschen Sozialstaat”2 vorstellte und analysierte. Dazu definierte sie zunächst das Konzept des Wohlfahrtsmarktes, um es anschließend anhand von Beispielen aus den Bereichen Arbeitsvermittlung, Krankenhäuser, Pflegeversicherung und Altersvorsorge als bewusste Teilprivatisierung unter staatlicher Regulierung zu erläutern. Dabei ging sie u.a. auf die Frage ein, ob die Darstellung dieser Entwicklung als Errungenschaft tatsächlich angemessen sei. Ihre Ausführungen werden hier in Kürze zu lesen sein.
- Metzler, Gabriele, Der deutsche Sozialstaat. Vom bismarckschen Erfolgsmodell zum Pflegefall, Stuttgart 2003, S. 140-198. [↩]
- Hans Günter Hockerts, Vom Wohlfahrtsstaat zum Wohlfahrtsmarkt? Privatisierungstendenzen im deutschen Sozialstaat, in: Norbert Frei/Dietmar Süß (Hg.), Privatisierung. Idee und Praxis seit den 1970er Jahren, Göttingen 2012, S. 70-87. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Friederike Runge (13. Dezember 2016). Systemkritik, Methodenkritik – Achte Sitzung am 05.12.16. Geschichte als Film. Abgerufen am 12. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/owt5