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Sozialpolitik im Ersten Weltkrieg

 

Der Erste Weltkrieg wird häufig als „Schrittmacher“ der Sozialpolitik bezeichnet. Doch ist diese Zuschreibung überhaupt gerechtfertigt? Lassen sich eigentlich tiefgreifende Veränderungen in unseren vier Bereichen der Sozialpolitik finden? Und welche Akteure haben dabei eine wichtige Rolle gespielt? Kam es dabei zu einer Verschiebung der Kompetenzen?

Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914 schuf eine bislang unbekannte dramatische soziale Situation, die weite Teile der Gesellschaft erfasste. Auf die vielfältigen Probleme – zahlreiche Tote und Invaliden, Armut, Hunger, Inflation – hatte die staatliche Sozialpolitik keine Antwort. Sie war in ihren Grundsätzen auf einen „Normalzustand“ hin entwickelt worden. Daher bestand ein dringender Handlungsbedarf. Um die „Heimatfront“ zu stabilisieren, mussten nun kurzfristig Lösungen gefunden werden, die zu erkennbaren Besserungen führten.
Doch welche spezifischen Probleme verursachte der Erste Weltkrieg in unseren vier Bereichen der Sozialpolitik und mit welchen Mitteln versuchte man diesen zu begegnen?

 

Fürsorge

Für die Familien, deren „Ernährer“ einberufen worden war, wurde 1914, als erste staatliche Reaktion, das Familienunterstützungsgesetz erlassen. Diese finanzielle Versorgung war jedoch völlig unzureichend, obwohl während des Krieges die Reichsmindestsätze stiegen und sich der Kreis der Unterstützungsberechtigten stetig erweiterte. An diesem Punkt setzte die Kriegsfürsorge an, die sich deutlich von der Armenfürsorge abheben sollte: Die kriegsbedingte Not breiter Bevölkerungsschichten konnte nicht mehr mit den herkömmlichen armenrechtlichen Kategorien von Schuld und Verschwendung erklärt werden. Vielmehr sah man den Staat in der moralischen Pflicht für die Familien zu sorgen, während der „Ernährer“ als Soldat im Dienst für das Vaterland kämpfte. Ähnlich argumentierten auch die Kriegsinvaliden. Sie forderten als Anerkennung der physischen und psychischen Schäden, die sie im Namen des Reiches erlitten hatte, eine finanzielle Versorgung. Daraus resultierte eine strikte Unterscheidung zwischen der Armenfürsorge – die man mit dem Verlust von politischen Rechten verband – und der Kriegsfürsorge.

Zur Unterstützung der notleidenden Familien und der Kriegshinterbliebenen war bereits im August 1914 eine Vielzahl an unterschiedlichen privaten und öffentlichen Initiativen entstanden. Um die Arbeit der verschiedenen Wohltätigkeitsvereine zu koordinieren und mit der gesetzlichen Familienunterstützung abzustimmen, wurden kommunale Kriegsfürsorgeämter geschaffen. 1916 – nach den enormen Verlusten an der Somme – kam es dann schließlich zur Integration der Kriegsfürsorge in den Militärapparat. Damit griff das Reich erstmals in die Arbeit der Privatwohltätigkeit ein.

 

Arbeitsrecht

Die innerstaatliche Herrschaftsstabilisierung war für die Regierung die entscheidende Motivation für die verschiedenen sozialpolitischen Maßnahmen. Dabei sollte vor allem der Burgfrieden mit den Sozialdemokraten gefestigt und die Folgebereitschaft des Volkes gesichert werden. Nur vor diesem Hintergrund lässt sich erklären, wieso so viele „alte“ Forderungen der Arbeiterbewegung aufgegriffen oder sogar umgesetzt wurden. So wurden beispielsweise im Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst von 1916 Arbeiter- und Angestelltenausschüssen in Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten eingerichtet – sie gelten als Vorläufer der Betriebsräte. Allgemein lässt sich in diesem Gesetz eine wachsende politische Anerkennung der Gewerkschaften finden.

Konkrete Maßnahmen zum Arbeitsschutz beinhalten vor allem verschiedenen Verordnungen und Verträgen der Militärbehörden, die aber zumeist einer anderen Intention folgten: Die Bekanntmachung betreffend die Ersparnis von Brennstoff und Beleuchtungsmittel zielte beispielsweise auf die Einschränkung des Materialverbrauches ab, umfasste aber auch den Siebenuhr-Ladenschluss. Die Verträge des Militärs mit der Rüstungsindustrie umfassten zumeist auch Lohnschutzvorschriften, sodass häufig der Tarifvertragsgedanke angewendet wurde.

 

Wohnen

Die Folgen des Krieges ließen die Konflikte zwischen Hausbesitzern und Mietern deutlich hervortreten. Die Abwesenheit oder der Verlust des „Ernährers“ brachte viele Familien in prekäre finanzielle Situationen. Trotz Familienunterstützung war es ihnen kaum möglich die Miete zu bezahlen. Die Hausbesitzer sahen sich daher mit zahlreichen Mietrückständen und –ausfällen konfrontiert. Zwar wurde im Bereich der Kriegsfürsorge eine „Mietbeihilfe“ geschaffen, um die vielen Konflikte zu entschärfen, doch brachte dies meist nur eine kurze Beruhigung.

Durch die Rückkehr der Kriegsbeschädigten und die Zuwanderung von Arbeitern in die Rüstungszentren wurden Wohnungsmangel und Mietpreissteigerung im Laufe des Krieges zu immer gravierenderen Problemen. In dieser Situation kam es zu einer interessanten Kompetenzverschiebung auf der Akteursebene. Mit gezielten Gesetzen und Verordnungen zu Fragen des Kündigungsschutzes, der öffentlichen Mietkontrolle und der Wohnraumbewirtschaftung gab das Reich den Kommunen verschiedene Instrumente, um den Wohnungsmarkt regulieren zu können. Das zentrale Ziel war auch hier den sozialen Frieden und die wirtschaftliche Stabilität im Krieg zu bewahren.

 

Sozialversicherungen

Trotz der gravierenden Probleme, die der Krieg mit sich brachte, muss man festhalten, dass die sozialen Sicherungssysteme trotzdem funktionierten. Sie erfüllten ihre Aufgaben, soweit es mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen und den massiven Leistungsansprüchen möglich war. Es kam – besonders in finanzieller Hinsicht – zu vielfältigen Anpassungen, aber das Grundgerüst der Sozialversicherungen blieb bestehen. Wichtige Entwicklungen waren besonders die Anerkennung der Militärdienstzeit der Soldaten, Einrichtung der Mutterschaftshilfe 1915 und die Herabsetzung der Altersgrenze in der Arbeitsrentenversicherung 1916 von 70 auf 65 Jahre.

Insgesamt kann man festhalten, dass der Erste Weltkrieg allgemein als ein „Schrittmacher“ der Sozialpolitik bezeichnet werden kann, da es zu vielfältigen Veränderungen kam, die eine wichtige Grundlage für die Sozialpolitik der Weimarer Republik bildeten. Doch wie stark dies zu bewerten ist muss anhand der Entwicklungen in jedem einzelnen Bereich betrachtet werden. Bei unseren Diskussionen über die Zäsuren in der Geschichte der Sozialpolitik sollte somit nicht außer Acht gelassen werden, dass viele sozialpolitische Entwicklungen der Weimarer Republik ihren Anfang bereits im Ersten Weltkrieg genommen hatten. Besonders auf der Akteursebene fanden interessante Verschiebungen statt, die unbedingt berücksichtigen werden sollte. Man muss aber immer im Blick behalten, das die sozialpolitischen Maßnahmen während des Ersten Weltkriegs hauptsächlich ordnungs- und wirtschaftspolitisch motiviert waren.

 

Ronja Hochstrat absolvierte ihr Bacherlorstudium an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg in den Fächern Geschichte und Politische Wissenschaft. Seit dem Sommersemester 2016 studiert sie an der Humboldt-Universität im Masterstudiengang „Moderne Europäische Geschichte“.

 

Literatur:

Althammer, Jörg/Lampert, Heinz: Lehrbuch der Sozialpolitik, Berlin 72004.

Pironti, Pierluigi: Kriegsopfer und Staat: Sozialpolitik für Invaliden, Witwen und Waisen des Ersten Weltkries in Deutschland und Italien (1914-1924), Köln 2015.

Reidegeld, Eckart: Staatliche Sozialpolitik in Deutschland. Band I: Von den Ursprüngen bis zum Untergang des Kaiserreiches 1918, Wiesbaden 22006.

Sachße, Christoph/Tennstedt, Florian: Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland. Band 2: Fürsorge und Wohlfahrtspflege 1871-1929, Stuttgart 1988, S. 23-67.

Schmidt, Carsten: Zwischen Burgfrieden und Klassenkampf. Sozialpolitik und Kriegsgesellschaft in Dresden 1914-1918, Diss., Marburg 2007.

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Ronja Hochstrat (9. Januar 2017). Sozialpolitik im Ersten Weltkrieg. Geschichte als Film. Abgerufen am 11. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/owtd


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