Wohnungspolitik und Wohnraumbewirtschaftung in der Weimarer Republik
Dieser Beitrag fußt auf einem gruppeninternen Referat der AG Wohnen, das ich am 21. November während unserer Gruppensitzung hielt. Dabei lag mein Hauptaugenmerk auf dem Komplex der Wohnungsbewirtschaftung, also dem Zusammenspiel aus (sozial-) politischen Vorgaben seitens des Staates (sofern vorhanden) sowie der praktischen Umsetzung vor Ort durch die Träger und Handelnden des jeweiligen Wohnungsmarktes. Welche Voraussetzungen hatte die Weimarer Republik, was für Herausforderungen galt es zu bewältigen? Dieser Bericht soll darüber einen Kurzüberblick verschaffen und dabei eventuell erkennbare Brüche oder Kontinuitäten aufzeigen, um dem Verlauf einiger Diskussionen aus den Seminarsitzungen gerecht zu werden.
Die verantwortlichen Experten und Politiker, die sich während des Entstehungsprozesses der Weimarer Reichsverfassung 1918/19 mit sozialpolitischen Themen befassten, hatten bezüglich der „Wohnfrage“ zweierlei Aufgaben zu bewältigen: Zum einen mussten wohnpolitische Verfehlungen aus dem Kaiserreich erkannt und korrigiert werden, zum anderen musste auf den enormen Druck, der generell auf dem Wohnungsmarkt lastete, entsprechend reagiert werden. Zwischen 1871, dem Jahr der Reichsgründung und 1918, dem Ende des Kaiserreiches nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg, war der Wohnungsmarkt von der Politik nahezu unberührt geblieben und wurde frei und privatwirtschaftlich gestaltet. Dem wohl größten und grundlegendsten Missstand wurde schließlich in der Verfassung Rechnung getragen: durch die offizielle Anerkennung des Gesamtkomplex „Wohnen“ als einen sozialpolitischen Aspekt von enormer Wichtigkeit und sozialer Sprengkraft. Das Recht auf eine angemessene Wohnung war nun nach Artikel 155 der Verfassung zumindest programmatisch garantiert. Hierbei handelte es sich um eine echte Neuerung, eine Zäsur innerhalb der deutschen Sozialpolitik!
Wie es scheint, war es auch höchste Zeit dafür, denn der Wohnungsmarkt lag völlig brach, die Folgen des Ersten Weltkrieges waren unübersehbar: Kriegsflüchtlinge aus ehemaligen Gebieten des Deutschen Reiches, die durch die Verordnungen des Versailler Vertragswerkes heimatlos geworden waren, benötigten dringend eine Unterkunft. Eine weitere Folge des Krieges bestand darin, dass viele junge Menschen auf der Suche nach Sicherheit und sozialer Bindung heirateten (teilweise bereits während des Krieges) und somit neuen Wohnraums bedurften. Dadurch bedingte geburtenstarke Folgejahrgänge sowie der schlechte Zustand vieler Wohnungen gerade in Großstädten sorgten neben weiteren Faktoren, z.B. der Rückkehr der „deutschen Heermassen, [die] einer Sturmflut gleich“1 den Wohnungsmarkt unter Druck setzten, für einen geschätzten Fehlbestand von mindestens 800.000 Wohneinheiten2.
Die Antwort auf diese Problemlage war eine, die bereits in den letzten Monaten des Kaiserreichs entwickelt wurde und nun in vollem Umfang zu greifen begann: mehr Staatlichkeit an Stelle eines freien und privatwirtschaftlich geregelten Wohnungsmarktes. Es entstanden in der gesamten Republik Wohnungsämter und Wohnungsbaugenossenschaften, die als Hauptträger des Wohnungsmarktes die staatlichen Vorgaben der Wohnungszwangsbewirtschaftung umzusetzen hatten: Wie wird Wohnraum zugeteilt? Wie hoch darf die Miete sein? Wie können statistische Erhebungen gemacht werden? Wer pflegt den Wohnraum? Welche Rechte haben Mieter und Vermieter? Was wird wo gebaut? Welchen Einfluss haben schlechte und ungesunde Unterkünfte auf die Menschen? All diese Fragen wurden nun vom Staat und seinen Ämtern beantwortet, die individuellen Rechte der privaten Grundbesitzer wurden stark beschnitten, ein Umstand, der später den Nationalsozialisten gute propagandistische Dienste leisten sollte. Im Grunde wurde in diesen frühen Jahren der Weimarer Republik in kürzester Zeit nachgeholt, was in allen anderen Bereichen der Sozialpolitik schon längst geschehen war: Professionalisierung und Verstaatlichung durch Subventionierung. Damit einher ging die Planung und Umsetzung diverser Maßnahmen, die rasch den staatlichen Einfluss auf den Wohnungsmarkt erhöhten. Zunächst wurde bereits im März 1918 das Preußische Wohnungsgesetz verabschiedet, das als eine letzte Maßnahme des alten Kaiserreiches zur „Qualitätsverbesserung im Wohnungsbau“3 angesehen werden kann. Hier ist wesentlich, das nun zum ersten Mal beim Wohnungsbau und dessen Finanzierung „Wohnbedürfnisse berücksichtigt werden mussten“4, ein sicheres Zeichen dafür, dass dem privatwirtschaftlichen Wohnungsmarkt nun Grenzen gesetzt werden sollten. Um den oben aufgestellten elementaren Aspekten der „Wohnungsfrage“ gerecht zu werden, wurden weitere staatliche Maßnahmen getroffen: Zum einen wurden besonders wohnbauförderungsbedürftige Zielgruppen festgelegt, wie in anderen Bereichen der Sozialpolitik bereits geschehen5. Zum anderen wurden „Gesetze zur Bekämpfung des Wohnungsmangels“6 verabschiedet, die beispielsweise die Miete deckeln, den Bau von Kleinsiedlungen und Eigenheimen fördern sowie Wohneigentum generieren sollten. Daneben existierten bereits seit 1919 sogenannte „Reichsrichtlinien für das Wohnungswesen“7, die Baukosten regelten und Baustoffe rationierten. Von dieser bis ins Detail greifenden Staatlichkeit im Wohnungswesen waren also die ersten Jahre nach der Gründung der Weimarer Republik geprägt.
In den sogenannten „Goldene Zwanzigern“ konnte dann mit Hilfe der Milliarden Reichsmark aus dem Dawes-Plan (1924) und der sich erholenden Wirtschaft das enge Korsett staatlicher Lenkung etwas gelockert werden, wobei dies vor allem durch die jeweiligen Länderregierungen initiiert wurde, die den „Geltungsbereich des Paragraphenwerks immer stärker eingrenzen“8 wollten. Der Wohnungsmarkt öffnete sich wieder etwas und eine gewisse Erholung hinsichtlich des Wohnungsmangels stellte sich tatsächlich ein, ohne dass dieser endgültig aus der Welt geschafft werden konnte. Die Probleme waren einfach zu groß (z.B. ließen sich Mietpreissteigerungen bedingt durch Inflation nicht vermeiden), die politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Republik zu erdrückend und zahlreich und bei der nächsten großen (Wirtschafts-) Krise 1929 brach auch der gerade angekurbelte Wohnungsneubau wieder in sich zusammen.
Der Fluss der Staatsfinanzen wurde in andere Bereiche umgelenkt und somit kann hinsichtlich der Beantwortung der „Wohnungsfrage“ für Weimar nur ein unbefriedigendes Fazit gezogen werden: Trotz eines klar erkennbaren Bruches mit der nur fragmentarisch praktizierten Wohnungspolitik des Wilhelminischen Kaiserreiches, vielen guten Ansätzen und einer Professionalisierung sowie Kontrollierung des Wohnungsmarktes, blieben viele Neuerungen Stückwerk oder verfehlten ihre Wirkung. Zum einen, weil die Erfahrung, das Geld und die Zeit fehlte, zum anderen, weil gravierende Fehler in der Behandlung der Träger des Wohnungsmarktes gemacht wurden. Das dringende soziale Problem, dass vorhandener Wohnraum zu teuer und bezahlbarer Wohnraum nicht oder nicht ausreichend vorhanden war, konnte nicht gelöst werden.
Thomas Bussemer absolvierte einen BA in Geschichte und Sprach-/Literatur- und Kulturwissenschaften mit Schwerpunkt Anglistik/Amerikanistik und studiert derzeit im 3. Fachsemester den MA Moderne Europäische Geschichte. Während des Bachelorstudiums beschäftigte er sich hauptsächlich mit TV-Serien mit (zeit-) historischem sowie sozialkritischem Hintergrund, wie z.B. “Boardwalk Empire” oder “The Wire”.
Während seiner Tätigkeit als studentischer Mitarbeiter am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung in Dresden arbeitete er an einem Buch über die Prager Botschaftsflucht im September 1989 sowie an einer Datenbank zu Erfassung der sächsischen NS-Presse mit. Letzterem Bereich gilt auch sein Hauptinteresse was die Historik betrifft, sein zweiter Schwerpunkt ist die Geschichte der Sowjetunion.
Literatur
Führer, Karl Christian: Die Wohnraumbewirtschaftung in der Weimarer Republik, in: Karl Christian Führer, Mieter, Hausbesitzer, Staat und Wohnungsmarkt, S. 305-334, Stuttgart 1995.
Kähler, Gert (Hrsg.): Geschichte des Wohnens, Band 4: 1918-1945 – Reform, Reaktion, Zerstörung, Stuttgart 1996.
Schröteler-Von Brandt, Hildegard: Stadtbau- und Stadtplanungsgeschichte – Eine Einführung, Stuttgart 2008.
- zit. in: Kähler, Gert (Hrsg.): Geschichte des Wohnens, Bd. 4, S. 465 [↩]
- ebd., S. 315, Schätzung des Deutschen Städtetages [↩]
- Schröteler-von Brand, Hildegard: Stadtbau- und Stadtplanungsgeschichte, S. 184 [↩]
- Geschichte des Wohnens, Bd. 4, S. 605 [↩]
- vgl. Geschichte des Wohnens, Bd. 4, S. 612 [↩]
- Ebd., S. 613 [↩]
- vgl. ebd., S. 615-616 [↩]
- Führer, Karl Christian: Die Wohnraumbewirtschaftung in der Weimarer Republik, S. 327 [↩]
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Thomas Bussemer (9. Januar 2017). Wohnungspolitik und Wohnraumbewirtschaftung in der Weimarer Republik. Geschichte als Film. Abgerufen am 12. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/owtb