Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
Wie lässt sich Armut definieren? Gibt es Armut in Deutschland? Wenn ja, wie lässt sich diese Armut messen? Diesen komplexen Fragen versucht der seit 2001 in regelmäßigen Abständen erscheinende Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung nachzugehen.
Die Entwicklung der Armutsberichtserstattung in Deutschland
Der Beitritt von Irland und Großbritannien zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gab im Jahr 1975 den Anstoß zu einem fünfjährigen „Europäischen Modellprogramm zur Bekämpfung von Armut“. Ein zentraler Bestandteil des Programmes war das Verfassen von nationalen Armutsberichten. Diese Entwicklung schloss sich an die Armuts- und Sozialberichtserstattung an, die es bereits in den 1960er und 1970er Jahren in verschiedenen europäischen Staaten gegeben hatte. Dagegen bestritten andere Staaten, wie die Bundesrepublik Deutschland oder die Niederlande, entschieden die Existenz von Armut in ihren eigenen Staaten und lehnten so konsequenterweise auch eine nationale Armutsberichtserstattung ab. Besonders in der Bundesrepublik vertrat man die Ansicht, dass Armut kein strukturelles Problem war, sondern ein persönliches Schicksal.
Seit den 1980er Jahren kam es in Deutschland jedoch allmählich zu einer Zunahme von kommunalen Armutsberichten. Die Kommunen wollten so darauf aufmerksam machen, dass die steigende Anzahl von Sozialhilfeempfängern zu gravierenden finanziellen Problemen in ihren Haushalten führte. Parallel dazu fertigten Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände eigene Armutsberichte an. Damit wollten sie einerseits eine nationale Berichterstattung anregen und diese andererseits durch eine „Bestandsaufnahme“ vorbereiten. Ein wichtiger Schritt hin zu einer nationalen Armutsberichtserstattung war 1995 die Selbstverpflichtung Deutschlands auf dem Weltsozialgipfel der Vereinten Nationen in Kopenhagen, einen solchen Bericht zu erstellen. Durch die entsprechenden Beschlüsse des Bundestages in den Jahren 1999 und 2000 erhielt die Bundesregierung die Aufforderung, regelmäßig – idealerweise in der Mitte einer Legislaturperiode – einen Armutsbericht vorzulegen. Damit erkannte die Bundesregierung die Existenz von Armut in Deutschland erstmals an.
„Lebenslagen in Deutschland“
Gemäß dem Auftrag des Bundestages soll der Bericht das Ziel verfolgen, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bürger Deutschlands darzustellen und entsprechende Handlungsoptionen aufzuzeigen. Zugleich ist die Bundesregierung dazu aufgefordert, frühere politische Maßnahmen zu überprüfen und so deren Effektivität bei der Bekämpfung von Armut und Ungleichheit zu analysieren. Die Verantwortung für die Erstellung des Berichtes liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Unterstützung erhält es dabei besonders durch einen ständigen Beraterkreis mit Vertretern der Länder, Kommunen, Verbänden u.a. sowie durch ein fachwissenschaftliches Gutachtergremium.
Die Veröffentlichung des ersten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung erfolgte 2001 unter dem Titel „Lebenslagen in Deutschland“. Die folgenden Berichte erschienen in den Jahren 2005, 2008 und 2013. Jede Veröffentlichung zog eine umfangreiche Kritik nach sich. Im Mittelpunkt der Diskussionen stehen dabei vor allem die unzureichenden Definitionen der Begriffe „Armut“ und „Reichtum“, die Datenauswahl, die fehlende Berücksichtigung des Sozialvermögens und die fehlende Betrachtung der sich wandelnden Sozialstrukturen. Zudem wurde der jeweiligen Bundesregierung eine Schönung des Berichtes vorgeworfen.
Der 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
In diesem Frühjahr soll nun der fünfte Armuts- und Reichtumsbericht vom Kabinett verabschiedet werden. Wie die vorherigen Berichte folgt er einer lebensphasenorientierten Berichtstruktur mit einem diesjährigen Fokus auf dem jungen und mittleren Erwachsenenalter. Zusätzlich hat der Bericht drei neue thematische Schwerpunkte:
- Auswirkungen von atypischen Beschäftigungsformen auf die berufliche Entwicklung und das Erwerbseinkommen im Lebensverlauf
- Auswirkungen und Trends sozialräumlicher Segregation
- Verbesserung der empirischen Grundlagen der Reichtumsbericht-erstattung
Der Bericht ist in drei Bereiche unterteilt. Im ersten Teil werden die aktuellen ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dargestellt, während sich der zweite Teil des Berichtes der lebensphasenorientierten Analyse der sozialen Situation widmet. An diesem Punkt werden die entsprechenden Maßnahmen der Bundesregierung benannt und analysiert. Da die Bundesregierung die Auffassung vertritt, dass sich „Armut“ und „Reichtum“ als komplexe Phänomene nicht abschließend definieren lassen, beschäftigt sich der dritte und letzte Teil mit der Analyse der Kernindikatoren der aktuellen Armuts- und Reichtumsforschung. Diese Indikatoren sind den Bereichen Gesellschaft (20), Armut (11) und Reichtum (7) zugeordnet.
Der aktuelle Entwurf des 5. ARBs betont vor allem positive Entwicklungen der vergangenen Jahre. Dazu gehöre besonders der Rückgang der Arbeitslosen sowie die Zunahme der Menschen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Allerdings zeigt der Bericht auch, dass das Armutsrisiko in den letzten Jahren angestiegen ist. Besonders betroffen sind davon Alleinerziehende. Dahingegen lässt sich in Haushalten mit zwei Erwerbstätigen ein sehr geringes Armutsrisiko feststellen. Zudem lässt sich am Gini-Koeffizient ablesen, dass die Einkommensungleichheit in Deutschland zugenommen hat.
Noch vor offizieller Verabschiedung des aktuellen Berichtes, ist eine kontroverse Diskussion über seinen Inhalt ausgebrochen. Zwar begrüßen die Sozialverbände die umfassende Datenerhebung, es fehlt ihnen jedoch an konkreten Handlungsempfehlungen, wie der wachsenden Ungleichheit zwischen Arm und Reich begegnet werden könne – laut des vorliegenden Entwurfes besitzen zehn Prozent der Haushalte mehr als sechzig Prozent des Nettovermögens. Unmut besteht aber vor allem darüber, dass jene Passagen aus dem Bericht gestrichen wurden, die sich mit der Frage beschäftigen, inwieweit ein Zusammenhang zwischen dem Einkommen und der politischen Partizipation besteht.
Die Entwicklung der Armutsberichtserstattung in Deutschland und der Entwurf des fünften Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung zeigen beispielhaft, dass wir stets berücksichtigen müssen, was zu welcher Zeit, unter dem Begriff „Armut“ verstanden wird. Besonders im Bereich „Fürsorge“ scheint dies notwendig. Ursprünglich nahm sich die „Armenfürsorge“ Menschen an, die nicht mehr in der Lage waren, ihre eigene physische Existenz zu sichern. Im Laufe der Zeit vergrößerte sich nicht nur der Kreis der Bezugspersonen, sondern auch die Zielsetzung von „Fürsorge“ verschob sich in verschiedene Richtungen. Um Armut zu definieren, werden auch immer wieder neue Konzepte herangezogen, wie beispielsweise das soziokulturelle Existenzminimum. Es bleibt festzuhalten, dass wir den Begriff „Armut“ – wenn wir ihn in unserem Dokumentarfilm nutzen wollen – genau definieren müssen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ronja Hochstrat absolvierte ihr Bacherlorstudium an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg in den Fächern Geschichte und Politische Wissenschaft. Seit dem Sommersemester 2016 studiert sie an der Humboldt-Universität im Masterstudiengang „Moderne Europäische Geschichte“.
Literatur
Barlösius, Eva: Die Macht der Repräsentation: Common Sense über soziale Ungleichheiten, Wiesbaden 2005.
Hauser, Richard/Neumann, Udo: Armut in der Bundesrepublik Deutschland. Die sozialwissenschaftliche Thematisierung nach dem Zweiten Weltkrieg, in: Armut im modernen Wohlfahrtsstaat, hrsg. von Stephan Leibfried und Wolfgang Voges (Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 32), Opladen 1992, S. 237–271.
Internetauftritt zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales: http://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/DE/Startseite/start.html (zuletzt aufgerufen am 23.01.2017)
Öchsner, Thomas: Armut in Deutschland. Regierung strich heikle Passagen aus dem Armutsbericht, in: Süddeutsche Zeitung, 14.12.2016.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/armut-in-deutschland-regierung-strich-heikle-passagen-aus-armutsbericht-1.3295247 (zuletzt aufgerufen am 23.01.2017)
Sell, Stefan (Hrsg.): Armut als Herausforderung: Bestandsaufnahme und Perspektiven der Armutsforschung und Armutsberichterstattung. Berlin 2002.
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Ronja Hochstrat (31. Januar 2017). Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung . Geschichte als Film. Abgerufen am 11. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/owtn