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Mütter und Arbeiterinnen im NS

„Die Emanzipation der Frau von der Frauenemanzipation”[1]

Der Ideologie der Nationalsozialisten zufolge war die emanzipatorische Entwicklung seit 1918  eine Fehlentwicklung, die zu einem unnatürlichen Geschlechterverhältnis geführt habe. Zu diesen Entwicklungen gehörten zum Beispiel die sogenannten ‚Frauengesetze’, zu denen die Zulassung von Frauen in juristischen Berufen gehörte, wie auch „Mindestlöhne und Sozialversicherung für Heimarbeiterinnen“ und Straffreiheit für Prostitution, „wenn sie nicht Gewerbsmäßig betrieben wurde“.[2]

Frauen sollten nun, im Nationalsozialismus, nicht mehr arbeiten, sondern ihre von Natur gegebenen Stellung als Hausfrau und Mutter wieder einnehmen. Frauen seien nicht gleichzustellen mit dem Mann und nicht in der Lage an Politik teilzuhaben, weswegen sie in den häuslichen Bereich gehörten. Deswegen wollten die Nationalsozialisten „der deutschen Frau wieder jene Daseinsbedingungen schaffen, die ihr von Anbeginn an naturgemäß sind, und die ihr den Platz im Rahmen des Volksganzen zuweisen, wo sie ihrer Lebensaufgabe gemäß wirken, Werte schaffen und sich die Stellung und das Ansehen zurückgewinnen kann, die ihr teilweise verloren gegangen sind.“[3]

Wenn eine Frau arbeitete, sollte es zumindest eine ‚weibliche’ Form von Arbeit sein, sprich karitative, kulturelle und auf das Häusliche bezogene Arbeit. Arbeiten sollten in diesem Fall aber auch nur diejenigen Frauen, die aufgrund des Frauenüberschusses keine Chance haben würden, ihre ‚natürliche’ Stellung neben einem Mann einzunehmen.

Gerade im Kontext der Kriegswirtschaft (und ihrer Vorbereitung) konnte eine Einbindung von Frauen in unterschiedliche Berufe jedoch nicht verhindert werden. Die Maßnahmen des NS-Regimes gegen Frauenerwerbstätigkeit in den Jahren 1933 bis ’36 hatten zwar einen kurzen Erfolg, mit Einführung des Vierjahresplans von 1936 wurden für Industrie und Aufrüstung jedoch immer mehr Arbeiter benötigt, was wiederum dazu führte, dass Frauen aktiv in diesen Berufen gefördert wurden. Es lassen sich in diesem Kontext also zahlreiche, sich immer auch überlappende Konzeptionen dessen, was es hieß in der NS Zeit Frau zu sein, unterscheiden: Neben das ‚positive’ Ideal der Nationalsozialisten – die bürgerliche, viel gebärende Hausfrau und Mutter an der Heimatfront – trat zunehmend auch die nützliche und unermüdliche Arbeiterin. In Abgrenzung dazu wurden zahlreiche Frauen, die nicht den rassischen, sozialen oder ökonomischen Nützlichkeitserwägungen entsprachen, zunehmend auch als ‚Asoziale’ ausgegrenzt und in vielen Fällen auch daran gehindert sich fortzupflanzen.[4]

 

NS-Initiativen gegen die Frauenerwerbstätigkeit: Ehestandsdarlehen gegen die Doppelverdienerehe

Zum 2. Juni 1993 wurde, mit dem Ziel die Frauenerwerbstätigkeit zu senken, das Ehestandsdarlehen eingeführt. Die zukünftige Ehefrau musste „ihre Tätigkeit als Arbeitnehmerin spätestens zum Zeitpunkt der Eheschließung aufgegeben oder im Zeitpunkt der Einbringung des Antrages bereits aufgegeben haben.“[5] Bei Erfüllung bekamen die Eheleute bis zu 1000 Reichsmark geliehen.[6] Im Laufe der Zeit gab es immer weitere Aufweichungen der Bedingungen, so dass mehr Eheleute die Darlehen in Anspruch nehmen konnten. Die spätere Modifikation des Ehestandsdarlehens ab 1937, welche besagte, dass die Ehefrau auch nach der Eheschließung weiterarbeiten konnte, bewirkte, dass das Ehestandsdarlehen seine Funktion als Mittel zur Senkung des Anteils der weiblichen Arbeitnehmer verlor.

Zusätzlich zum Antrag auf ein Darlehen waren eine Arbeitgeberbescheinigung und ein Gesundheitszeugnis einzureichen. Die Historikerin Anette Kuhn schreibt: „Schon vom Verwaltungsablauf her wurde hier die eigentliche Intention des Ehestandsdarlehens angedeutet: in erster Linie wurde nicht die wirtschaftliche Sicherung der Ehe beabsichtigt, sondern es stand die Funktion zur Wiederherstellung des ‚gesunden Volkskörpers’ im Vordergrund.“[7] Damit ist das ‘Abkindern’ des Darlehens gemeint: pro Kind wurde dem Ehepaar ein Viertel des Darlehens erlassen. Bei vier Kindern war das Ehepaar schuldenfrei und hatte (da nur ‚erbgesunden’ Deutschen ein Darlehen gewährt wurden) seinen Teil für die Erbauung eines ‚gesunden Staates’ getan.[8]

 

Mutter und Hausfrau: „Die Ehe als Leistungsgemeinschaft“[9]

Die Familie wurde nach der nationalsozialistischen Ideologie nicht als Rückzugsort verstanden, sondern als Erweiterung des Staates. Hausarbeit und die Ernährung einer Familie wurden demnach als ‚Erhaltungsschlacht’ gesehen.  „Jede Hausfrau gibt durch ihre Arbeit die Gewähr für die Erhaltung der Volksgesundheit, denn je höher die Anforderungen der Wirtschaft an die Leistungsfähigkeit des Einzelnen sind, desto sorgfältiger muß durch die hausfrauliche Arbeit in der Familie die Leistungskraft erhalten und gepflegt werden“ schreibt der General Anzeiger am 2.2.39[10] Maßnahmen, die hierfür ergriffen wurden, waren zum Beispiel 1933 die Eintopfsonntage bei denen am ersten Sonntag im Monat ein sparsamer Eintopf gekocht und an Bedürftige verteilt werden sollte. Auch ehrenamtliche Arbeit sollte gefördert werden, am Anfang jedoch noch ohne großen Zwang. So wurde etwa intensiv Werbung gemacht, zum Beispiel für den Luftschutzbund, dem sich Frauen als freiwillige Helferinnen anschließen sollten. So schreibt Nicole Kramer: „(…) der Reichsluftschutzbund rekrutierte von Anfang an massenhaft ‚Volksgenossinnen’“, da man hoffte, dadurch auch die Zivilbevölkerung auf den Ausnahmezustand vorbereiten zu können und gezielt dem Ausbruch einer Massenhysterie entgegenzuwirken.[11]

Im Alltag der deutschen Hausfrau gab es mit Beginn des Regimes und später bei Kriegseintritt zunächst noch keine gravierenden Einschnitte.Der Mehraufwand bei der Haushaltsführung (jahreszeitgemäß Einkaufen, das Einkochen von Vorräten, bis hin zum Sammeln von Wildgemüse und der Herstellung von Seife aus Ersatzstoffen wie z.B. Efeu) stieg zunächst langsam an. Je weiter der Krieg fortschritt, desto intensiver wurden Frauen jedoch gefordert: 1941 gab es eine groß angelegte Kampagne „Frauen helfen siegen“, bei der Frauen ermutigt werden sollten freiwillige Arbeitsdienste zu übernehmen. Dies stieß auf wenig Begeisterung und dienstverpflichtet wurden demnach nur „diejenigen die ‚arbeitsbuchpflichtig’ waren“[12]. Außerdem war es im Sinne des Regimes, bessergestellte Frauen vom Dienst zu verschonen, da diese die zukünftigen ‚Herrenmenschen’ produzieren sollten.[13] Erst das Jahr 1943 stellte mit der Meldepflicht aller Frauen zum Arbeitseinsatz eine Zäsur im Leben vieler Frauen dar. Ausgenommen waren hiervon nur Schwangere, Frauen mit Kleinkindern oder mit zwei Kindern unter 14 Jahren.

 

Die Rolle der Fürsorgerinnen

Das Fürsorgeprinzip der Weimarer Republik, wonach bedürftige Randgruppen unterstützt werden sollten, galt im NS nicht mehr. Vielmehr war es nun Aufgabe des Staates ‚erbtüchtige’ Teile der Gesellschaft zu fördern und ‘untüchtige’ auszusortieren. Schon durch die Weltwirtschaftskrise und die damit einhergehende Verknappung der finanziellen Mittel fokussierte sich die Sozialpolitik auf die Förderung jener Menschen, die für die Bevölkerung ‚wertvoll’ waren und umgekehrt auf den Ausschluss Jener, die als ‘nicht wertvoll’ angesehen wurden.[14] Die Aufgabe, letztendlich zu entscheiden, wer förderwürdig war oder nicht, unterlag den Fürsorgerinnen (für Problemfamilien), den Ärzten und Hebammen.

Fürsorgerinnen wurden von nun an ‚Volkspflegerinnen’ genannt. Ihre Tätigkeit entsprach im Sinne der nationalsozialistischen Vorstellungen dem ‚Wesen der Frau’. Anette Kuhn schreibt „Die erbgesunde Erhaltung von Familie und Volk galt als typische weibliche Aufgabe. So erfüllte die Volkspflegerin ‘gerade als Frau eine wirkliche Berufung’“[15] .

Die Hebammen sollten „mit ihrer Arbeit zur ‘Gesundung’ des ‘Volkskörpers’ beitragen und sein ‘Wohlergehen’ zur Richtschnur ihres Handelns erheben“ kommentiert Wiebke Lisner.[16] Die Bedürfnisse der einzelnen Mutter und ihres Kindes, bzw. Kinder, wurden hinter jene des ‚Volkskörpers’ gestellt.

 

Mütter als Arbeiterinnen

Während also der „Kriegseinsatz der bürgerlichen Frau (…) dem propagandistischen Leitbild der NS Hausfrau und Mutter (entsprach)“, wie es die Historikerin Anette Kuhn ausdrückte, mussten die meisten Arbeiterinnen und Angestellte Mutterschaft und Berufstätigkeit miteinander verbinden, obwohl sich die Arbeitszeit auf teilweise 56 Stunden die Woche erhöhte.[17] Als Ausgleich wurde 1942 ein Mutterschutzgesetz eingeführt mit gesetzlicher Regelung der Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Kündigungsschutz sowie Mutterschutz 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Dass dieses Gesetz so spät in die Wege geleitet wurde, lag daran, dass die Nationalsozialisten hofften, es sei nicht notwendig, da oberstes Ziel die Auslösung der deutschen Mütter aus der Arbeitswelt gewesen war.

Trotz der vermeintlich gegenteiligen Ideologie der Nationalsozialisten stieg die Erwerbstätigkeit der Frauen um 36,5 % zwischen 1932 und 1938. 1939 lag der „Anteil der Frauen an den Berufstätigen (…) bei 40%“.[18] In den ersten beiden Kriegsjahren gingen 2,5 Million Frauen weniger arbeiten, was zum Teil an widersprüchlichen familienpolitischen Maßnahmen lag: Der Staat zahlte der Familie eines Soldaten bis zu 85% seines Lohnes aus. „Da der Verdienst der Frauen in der Regel geringer war als der Männerlohn, ermöglichte das Familienunterhaltsgeld einigen Frauen, ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben“.[19]

 

Phasen der Frauenerwerbstätigkeit 1933 bis 1945

1933 bis 1936 (Einführung des 4 Jahresplans): versuchte Verdrängung von Frauen aus der Arbeitswelt.

Ende 1936 bis 1939 (Überfall auf Polen): Verdrängung muss Kriegsziele Untergeordnet werden

1939 bis 1941 (Einmarsch in die Sowjet Union): Fremd und Zwangsarbeiter übernehmen Schwerstarbeit. Deutsche Frauenerwerbstätigkeit stagniert.

1941 bis Januar 1943: (Meldepflicht) Anstieg weiblicher Angestellte

1943 bis 1945: Nach Niederlage der Wehrmacht in Stalingrad wurden wieder mehr männliche Arbeiter aus den Fabriken abgezogen, so dass ein erhöhter Bedarf an weiblichen Arbeitskräften entstand. Da es für die NS-Führung absehbar war, dass nicht weiterhin ungebremst Zwangsarbeiter aus dem Osten deportiert werden würden, wurden weibliche Arbeitskräfte verpflichtet. Ausgenommen hiervon waren Schwangere, Frauen mit Kleinkindern oder mit zwei Kindern unter 14 Jahren.

 

Fazit

Obwohl Ideologie und Wirklichkeit scheinbar auseinanderklaffen, ist doch anzumerken, dass oberstes Ziel der Nationalsozialisten von vornherein war und blieb, die deutsche Frau als Ehefrau und Mutter zu etablieren. Die Arbeitseinsätze der Frauen waren auf den Zweiten Weltkrieg beschränkt, nach dem Krieg sollten Heimkehrer die vorrübergehenden Arbeitsplätze der Frauen wieder einnehmen.

Die nationalsozialistische Ideologie sah letztendlich für Frauen nur die Rolle der Hausfrau und Mutter vor, die als Vielgebärende das Heer für das „Tausendjährige Reich“ produzieren sollte.

 

Anna Gehl hat ihren Bachelor in den Fächern Anglistik und Geschichte an der Technischen Universität Braunschweig absolviert. Ihre Forschungsinteressen fokussieren sich auf das Großbritannien des 19. und 20. Jahrhunderts, spezifisch auf Frauengeschichte. 

 

Literatur:

  • Lisner, Wiebke. Hüterinnen der Nation: Hebammen im Nationalsozialismus. Campus Verlag: Frankfurt, New York (2006).
  • Kuhn, Annette (Hrgs). Frauenleben im NS – Alltag: Bonner Studien zur Frauengeschichte. Centaurus: Pfaffenweiler (1994).
  • Bons, Joachim. Nationalsozialismus und Arbeiterfrage. Centaurus: Pfaffenweiler (1995).
  • Kramer, Nicole. Volksgenossinnen an der Heimatfront. Mobilisierung, Verhalten, Erinnerung. Vandenhoeck & Ruprecht: Göttingen (2011).

 

[1] Kuhn 53

[2] http://www.bpb.de/gesellschaft/gender/frauenbewegung/35265/weimarer-republik?p=all

[3] Bons 248

[4] http://www.zukunft-braucht-erinnerung.de/die-deutsche-frau-und-ihre-rolle-im-nationalsozialismus/ : (Stand 03.02.17)

[5] Kuhn 28

[6] https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/alltagsleben.html

[7] Kuhn 50

[8] http://www.zukunft-braucht-erinnerung.de/die-deutsche-frau-und-ihre-rolle-im-nationalsozialismus/

[9] Ebenda 66

[10] Kuhn 67

[11] Kramer 106

[12] Kuhn 65

[13] Ebenda

[14] Lisner 15

[15] Kuhn 258

[16] Lisner 249

[17] Kuhn 66

[18] Kuhn 81

[19] Ebenda


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
annagehl (13. Februar 2017). Mütter und Arbeiterinnen im NS. Geschichte als Film. Abgerufen am 23. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/owtt


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