Die öffentliche Rentenversicherung im Nationalsozialismus

 

Als die Nationalsozialisten 1933 die Regierung übernahmen, befand sich das Rentensystem in einer schwierigen Situation, da sich seit 1930 infolge von Arbeitslosigkeit, Kurzzeitarbeit und Lohnkürzungen auch die Beitragseinnahmen minimierten. Besonders alte Menschen waren betroffen, da sie Schwierigkeiten hatten, einen neuen Beruf zu finden und viele Ersparnisse bereits durch die Inflation verloren gegangen waren.

Angesichts des desolaten Zustands des Rentensystems begannen die Reformarbeiten bereits im Januar 1933. Mit einem erarbeiteten Konzept von 1932 sollten die Renten um durchschnittlich 7 % gesenkt sowie die Beiträge beim Kapitaldeckungsverfahren um 1,5 % erhöht werden. Die Erhöhung scheiterte jedoch am Widerstand des Reichswirtschaftsministeriums. Am 7. Dezember 1933 wurde das Sanierungsgesetz verabschiedet, was die Konsolidierung der Rentenfinanzen einleiten sollte und die bestehenden Notverordnungen und Kürzungen der Rente seit der Weltwirtschaftskrise zementierte. Im Juli 1934 folgte das Aufbaugesetz, welches die Kranken-, Unfall-, Invaliden-, Angestellten- und Knappschaftsversicherung zu einer einheitlichen Reichsversicherung zusammenfasste. Die Rentenversicherung blieb zwar weiterhin ein eigenständiger Zweig, galt aber fortan für Arbeiter und Angestellte gleichermaßen. Außerdem entfernte das Aufbaugesetz die Selbstverwaltungsorgane und setzte das „Führerprinzip“ in der Sozialversicherung durch. Versicherungsbeiträge wurden fortan von zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht.

Durch die wachsende Zahl der Beschäftigten und die daraus resultierenden Mehreinnahmen von Beiträgen, konnte sich das Rentensystem ab 1935 erholen. Mit Erreichen der Vollbeschäftigung im Jahr 1937 legte das Reichsarbeitsministerium einen Gesetzesentwurf vor, der die Rente leicht anheben sollte. Dieser Entwurf scheiterte jedoch am Widerstand des Reichsfinanzministeriums. Dagegen gab es strukturelle Anpassungen, so wurden z.B. die Unterschiede zwischen Arbeiter- und Angestelltenversicherung beseitigt. Außerdem konnten bisher nicht versicherungspflichtige Menschen, die das vierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, auch der Rentenversicherung beitreten. Auch das Gesetz zum weiteren Abbau der Notverordnungen im Jahr 1937 in den Reichsversicherungen beschränkte sich nur auf eine minimale Anhebung der niedrigen Renten. Daraus lässt sich schließen, dass die Renten, trotz Anstieg der Löhne, auch weiterhin auf einem niedrigen Niveau blieben. Im Gegensatz zur Ideologie der Nationalsozialisten und durch mehrfacher Angleichungen der Arbeiter- und Angestelltenversicherungen verfügten die Angestellten über deutlich höhere Renten, ebenso fielen die Rentenkürzungen für letztere deutlich schwächer aus. In der Presse feierte man das Aufbaugesetz als eine zeitgemäße Verbesserung der sozialen Rentenversicherung. Staatssekretär Johannes Korn betonte auf einer Presseversammlung, dass Arbeiter und Angestellte jetzt endlich wieder die Gewissheit einer Altersversorgung haben, da sich das Reich zu einer Sicherstellung der Rentenversicherung verpflichtet. Ebenfalls wurden die Zeiten im Wehr- und Arbeitsdienst in der Versicherung honoriert, um eine Hebung der Wehrfreudigkeit zu gewährleisten.

Von großer Bedeutung ist außerdem die Tatsache, dass die große Gruppe der selbstständigen Handwerker ab 1938 in die Pflichtversicherung aufgenommen wurde. Dies geschah infolge des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk. Durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages mit einer öffentlichen oder privaten Lebensversicherungsunternehmung konnten sich jedoch die Handwerker Befreiungsmöglichkeiten von der Versicherungspflicht schaffen.

Trotz des stetig sinkenden Rentenniveaus kam erst nach Kriegsbeginn wieder Bewegung in die Rentenpolitik, da die Nationalsozialisten fürchteten, dass sich durch den Stillstand im Sozialsystem auch die Treue zur Regierung bzw. zum System aufheben würde. So legte das Reichsarbeitsministerium 1941 einen neuen Entwurf vor, der die Rentenkürzungen aufheben und für Rentenempfänger eine Krankenkasse einrichten sollte. Beschlossen wurde dieser Entwurf als Gesetz zur Verbesserung der Leistungen am 24. Juli 1941. Renten wurden angehoben, dafür die Beiträge zur Rente erhöht, ebenso wurde die geforderte Rentnerkrankenkasse eingeführt. Dennoch fand das Gesetz in der Öffentlichkeit kaum Beachtung, da die Rücknahme der Notverordnungen schon lange überfällig war und das Rentenniveau weiterhin im Durchschnitt nicht an das der Weimarer Republik anknüpfen konnte.

Da zudem die Entwicklung des Rentenniveaus auch weiterhin hinter der Entwicklung des Lohnniveaus zurückblieb, schlug das Reichsarbeitsministerium im September 1941 weitere Verbesserungen vor. Der Entwurf umfasste zwei Konzepte, zunächst die Anhebung bzw. Anpassung der Renten gemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 1941 und schließlich die Angleichung der Leistungen für Arbeiter und Angestellte. Das Reichsfinanzministerium erkannte zwar die Forderungen an, nannte jedoch wirtschaftliche Bedenken und die Notwendigkeit der Kriegsfinanzierung als Gründe für ihre Ablehnung.

Damit lässt sich abschließend festhalten, dass die Versprechungen im Parteiprogramm der NSDAP von 1920, die einen großzügigen Ausbau des Rentensystems forderten, niemals eingehalten wurden. Lediglich strukturelle Anpassungen von Arbeiter und Angestelltenversicherungen und eine minimale Verbesserung der Rentenleistungen im Jahr 1941 können als kleine Schritte zur Verbesserung der Lebenssituation, besonders für alte Menschen, angesehen werden. Insgesamt schaffte es jedoch die Regierung des Dritten Reiches nicht, die Altersarmut infolge der Weltwirtschaftskrise zu bekämpfen, da andere finanzielle Projekte, wie der Ausbau der Rüstungsindustrie Vorrang erhielten.

Da wir uns in der Gruppe „Sozialversicherung“ des „Dokumentarfilmprojekts Sozialgeschichte“ konkret mit der Entwicklung des Rentensystems beschäftigen, ist es wichtig, diese als chronologische Übersicht darzustellen, um somit die wichtigen Eckpfeiler eine anschließende Verfilmung zu erfassen. Dieser Beitrag schließt hier an und soll zudem eine Grundlage für die Recherche nach geeignetem Bildmaterial schaffen.

 

Christian Winzer absolvierte sein Bachelorstudium an der Technischen Universität Dresden in den Studiengängen Geschichte, Politikwissenschaft und Soziologie. Seitdem Wintersemester 2015/2016 studiert er im Master an der Humboldt Universität Berlin für „Moderne Europäische Geschichte“.

 

Literatur:

-Haerendel, Ulrike. Die Weiterentwicklung des Sozialstaats im Kaiserreich und in der Weimarer Republik. In: Peter Masuch(Hrsg.). Grundlagen und Herausforderungen des Sozialstaat. Denkschrift 60 Jahre Bundessozialgericht. Eigenheiten und Zukunft von Sozialpolitik und Sozialrecht. Seite 93 – 199. Erich Schmidt Verlag. Berlin. 2014.

-Reidegeld, Eckart. Staatliche Sozialpolitik in Deutschland. Sozialpolitik in Demokratie und Diktatur 1919 – 1945. Band II. Verlag für Sozialwissenschaften. Wiesbaden. 2006.

-Schlegel-Voß, Lil-Christiane. Die öffentliche Rentenversicherung im Nationalsozialismus. In: Marc Miquel (Hrsg.). Sozialversicherung in Demokratie und Diktatur. Seite 203 – 223. Klartext Verlagsgesellschaft. Essen. 2007.



Diesen Blogbeitrag zitieren
Christian Winzer (2017, 15. Februar). Die öffentliche Rentenversicherung im Nationalsozialismus. Geschichte als Film. Abgerufen am 29. März 2024, von https://doi.org/10.58079/owu0

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