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Prekäre Arbeit in Zeiten der Digitalisierung

Industrie 4.0, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz – Die Arbeitswelt befindet sich im Umbruch. Seit den mikroelektronischen Revolutionen der 80er- und 90er-Jahre haben sich viele Arbeitsprozesse radikal gewandelt. Der digitale Kapitalismus unserer Gegenwart zeichnet sich durch enorme Produktivitätszuwächse, einen hohen Grad der internationalen Verflechtung von Wertschöpfungsketten und eine zunehmend individualisierte Produktion aus, die sich permanent und weitgehend automatisiert an Marktschwankungen und Kundenbedürfnisse anpasst. Von dieser Entwicklung profitieren nicht nur die Manager und Aktionäre der großen Technologie-Firmen, sondern auch IT-Spezialisten und viele im industriellen Sektor bestimmter Volkswirtschaften beschäftigte „klassische“ Facharbeiter. Für viele andere Erwerbstätige bedeutet der technische Fortschritt die Bedrohung des Arbeitsplatzes und/oder die Verschlechterung von Arbeits- und Lebensbedingungen. Sie sehen sich beschleunigten Arbeitsabläufen ausgesetzt, deren schneller Wandel zudem ständige Weiterbildung erforderlich macht.

In einer 2016 veröffentlichten repräsentativen Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes gaben 54% bzw. 56% der Befragten an, dass durch die Digitalisierung die von ihnen zu bewältigende Arbeitsmenge bzw. die Zahl der gleichzeitig zu bewältigenden Vorgänge „eher größer geworden“ sei („eher gleich geblieben“: 39%; „eher geringer geworden“: 7% bzw. 5%).1 Neben der zunehmenden Belastung im Rahmen alltäglicher Arbeitsabläufe droht vielen Erwerbstätigen die Verschlechterung arbeitsvertraglich vereinbarter Konditionen und eine Zunahme allgemeiner Unsicherheit. Diese sozialen Effekte sind aber kein einfaches Resultat der technologischen Entwicklung, sondern von den politischen Rahmenbedingungen abhängig, unter denen ihre Produkte in den letzten Jahrzehnten sozial implementiert wurden. Ein wichtiger Aspekt dieser Rahmenbedingungen ist das Arbeitsrecht. Seine Reformierung in der Bundesrepublik seit Mitte der 80er-Jahre möchte ich im Folgenden kurz skizzieren.

Den historischen Ausgangspunkt dieser Reformierung bildete die Krise industrieller Produktion, die im Verlauf der 70er-Jahre in vielen Kernstaaten der Weltwirtschaft sichtbar wurde. Sie spiegelte sich in stagnierenden Wachstumsraten und der Entlassung zahlreicher Angestellter wider. So sank die Anzahl der im produzierenden Gewerbe erwerbstätigen deutschen Staatsbürger zwischen 1969 und 1985 von 12,7 auf 10,5 Millionen.2 Die gestiegene Arbeitslosigkeit wurde zu einem politischen Kernproblem, das viele Regierungen in den 80er- und 90er- Jahren durch neoliberale Wirtschafts- und Sozialpolitiken zu lösen versuchten.3 In diesem Kontext ist auch das bundesrepublikanische „Beschäftigungsförderungsgesetz“ zu sehen, das die schwarz-gelbe Koalition unter Helmut Kohl 1985 verabschiedete. Das Gesetz erlaubte erstmals sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen bei Neueinstellungen.4 Der zulässige Befristungszeitraum wurde 1996 von 18 auf 24 Monate erhöht; gleichzeitig wurde die sog. „Altersbefristung“ eingeführt, die beliebige Befristungen für Arbeitnehmer älter als 60 Jahre ermöglichte.

Diese rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichten es, dass der Anteil befristeter Arbeitsverträge an allen Arbeitsverhältnissen zwischen 1991 und 2008 um mehr als die Hälfte zunahm.5 Nicht nur beseitigte die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder diese Regelungen nicht, mit dem „Erste[n] Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002“ trug sie ihrerseits zur fortschreitenden Deregulierung im deutschen Arbeitsrecht bei. So erlaubte „Hartz I“ zum einen den Einsatz von Leiharbeit ohne zeitliche Obergrenzen, zum anderen die Abweichung von den Prinzipien „Equal Pay“ und „Equal Treatment“ durch Tarifverträge. In der Folge kam es zu einem sprunghaften Anstieg von in Deutschland beschäftigten Leiharbeitnehmern, der das Lohnniveau in vielen Betrieben nachhaltig senkte. Im vergangenen Jahr verdienten vollbeschäftigte Leiharbeiter im Durchschnitt ca. 40% weniger als der durchschnittliche sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, außerdem bekamen sie mehr als dreimal so oft einen Niedriglohn.6

Dieser arbeitsrechtlichen Deregulierung stehen andere Reformen entgegen, die im gleichen Zeitraum zu einer Stärkung von Arbeitnehmerrechten geführt haben. In diesem Zusammenhang ist das 2006 verabschiedete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu nennen, das auch am Arbeitsplatz Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Weltanschauung, „Rasse“, sexueller Orientierung und Alter verbietet. Ebenfalls einschlägig ist die 2001 erfolgte Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, die insgesamt zu einer Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung von Arbeitnehmern beigetragen hat. Obgleich gesetzlich garantiert, kommen diese neuen Regelungen nicht allen Beschäftigten gleichermaßen zugute. Gerade der Kreis der atypisch und prekär Beschäftigten, der durch die Deregulierung im deutschen Arbeitsrecht stark vergrößert wurde, profitiert nur bedingt. Durch ihre gesteigerte Abhängigkeit und ihre oftmals unsichere Position im Betrieb sind diese Beschäftigten seltener in der Lage, ihre Rechte in Konfliktsituationen durchzusetzen.

Der Rechtswissenschaftler Wolfgang Däubler spricht in diesem Zusammenhang von einer „Spaltung im Arbeitsrecht“7: „Wer einen fairen AG [Arbeitgeber, N.D.] hat, wer als (nicht zu alter) Spezialist eine besonders gute Position auf dem Arbeitsmarkt besitzt oder wer aufgrund seiner Erfahrungen im (Klein-)Betrieb unentbehrlich ist, kann sich darüber freuen, dass er heute mehr Rechte als vor 30 Jahren hat. Wer nicht zu diesen ‚Privilegierten‘ gehört, befindet sich entweder als prekär Beschäftigter in einer rechtlich und faktisch geminderten Position oder er trägt das Risiko, in eine solche Lage zu kommen und arbeitslos zu werden. Rechte geltend zu machen, wird er deshalb eher als tunlichst zu vermeidendes Risiko ansehen.“8 Diese starke Fragmentierung der Beschäftigtenstruktur bedeutet nicht nur, dass bestimmte Arbeitnehmer systematisch benachteiligt werden, sie erschwert auch die Umsetzung erfolgreicher Gegenstrategien auf gewerkschaftlicher und politischer Ebene.

Gleichzeitig ist das Ausgangsproblem der arbeitsrechtlichen Reformen – die im Vergleich zu den 50er- und 60er-Jahren hohe Arbeitslosigkeit – nur scheinbar gelöst. Zwar ist die Zahl der in der Bundesrepublik Beschäftigten zwischen 1980 und 2013 um gut 14% gestiegen, im gleichen Zeitraum sind die insgesamt geleisteten Arbeitsstunden allerdings um fast 10% zurückgegangen. Der durchschnittliche Arbeitnehmer bekam daher im Jahr 2013 gut 20% weniger Arbeitsstunden bezahlt als 1980.9 Dies ist weniger mit dem Rückgang tariflich vereinbarter Arbeitszeiten zu erklären,10 als mit der Zunahme von Teilzeitarbeit11 und dem anhaltenden Boom sogenannter „Minijobs“.

Insofern bleibt die hohe Produktivität heutiger Arbeitsprozesse ein ungelöstes Problem. Welche Lösungsansätze sich in Zukunft durchsetzen, hängt von den politischen Kräfteverhältnissen der nächsten Jahre und Jahrzehnte ab. Sie werden darüber entscheiden, ob immer mehr Menschen zu immer schlechteren Bedingungen immer länger arbeiten müssen oder ob digitale, weitgehend automatisierte Produktionsabläufe zu spürbarer Arbeitszeitverkürzung, steigenden Löhnen und der Entdichtung von Arbeit führen werden.

Nicolas Drexel absolvierte sein Bachelorstudium an der Europa-Universität Viadrina im Fach Kulturwissenschaften. Seit Oktober 2016 studiert er den Masterstudiengang Geschichtswissenschaften an der Humboldt-Universität. Des Weiteren ist er als wissenschaftliche Hilfskraft im DFG-Projekt „Multimediales Archiv jüdischer Autorinnen und Autoren in Berlin 1933-1945“ tätig.

1 Vgl. Institut DGB-Index Gute Arbeit (Hrsg.): DGB-Index Gute Arbeit. Der Report 2016, S. 9, Berlin, 2016.

2 Vgl. Statistisches Bundesamt: „Arbeitsmarkt. Erwerbstätige im Inland nach Wirtschaftssektoren. Deutschland“, https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/LangeReihen/Arbeitsmarkt/lrerw013.html (letzter Zugriff: 14.02.17).

3 Die hierbei realisierten Strategien umfassen „die Liberalisierung des Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs durch den Abbau von Zöllen und anderen Handelsbarrieren; eine fortschreitende Deregulierung sowohl im öffentlichen als auch im Wirtschafts- und Finanzsektor durch den Abbau staatlicher Steuerungsinstrumente und Eingriffsrechte einerseits, durch die Abschaffung betrieblicher Verträge und Vereinbarungen andererseits; eine zunehmende Teil- oder Vollprivatisierung bisher öffentlich erbrachter Aufgaben und Leistungen sowie eine anhaltende Flexibilisierung von Produktionsprozessen und Beschäftigungsverhältnissen.“ (Heinz, Werner: „Neoliberale Globalisierung“, http://theorieblog.attac.de/2017/01/neoliberale-globalisierung/ (letzter Zugriff: 14.02.17).

4 Vgl. Däubler, Wolfgang: „Herausforderungen für das Arbeitsrecht – Deregulierung, Globalisierung, Digitalisierung“, S. 325; in: Deutscher Gewerkschaftsbund (Hrsg.): Arbeit und Recht, Ausgabe 8-9, S. 325-334, Frankfurt am Main, 2016.

5 Vgl. Grafik oben.

6 Vgl. Hans-Böckler-Stiftung: “So viel Leiharbeit wie nie”, http://www.boeckler.de/hbs_showpicture.htm?id=67568 (letzter Zugriff: 14.02.17).

7 Vgl. Däubler, Wolfgang: „Herausforderungen für das Arbeitsrecht – Deregulierung, Globalisierung, Digitalisierung“, in: Deutscher Gewerkschaftsbund (Hrsg.): Arbeit und Recht, Ausgabe 8-9, S. 325-334, Frankfurt am Main, 2016.

8 Vgl. ebd.

9 Vgl. Grafik oben.

10 Zwischen 1987 und 2015 sank die tarifliche Jahresarbeitszeit um gerade einmal 4% von 1732,3 auf 1658,3 Stunden. (Vgl. Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut: „Jahresarbeitszeit 1990 bis 2015 (in Stunden)“, http://www.boeckler.de/wsi-tarifarchiv_4830.htm, letzter Zugriff: 14.02.17).

11 Gegenwärtig arbeiten etwa 22,4% aller abhängig Beschäftigten in Teilzeitjobs. (Vgl. Hans-Böckler-Stiftung: „Teilzeit auf dem Vormarsch“, http://www.boeckler.de/64824_64837.htm, letzter Zugriff: 14.02.17).


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Nicolas Drexel (15. Februar 2017). Prekäre Arbeit in Zeiten der Digitalisierung. Geschichte als Film. Abgerufen am 25. April 2025 von https://doi.org/10.58079/owu2


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