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„Asoziale“ im Nationalsozialismus

Süßes Nichtstun gefällt dem Unterstützungsempfänger Alfred Helms, der in Rellingen als Fürsorgearbeiter beschäftigt werden sollte, besser als Arbeit. […] Nachdem er verschiedene Male ergebnislos aufgefordert worden war, die ihm zugewiesene Beschäftigung zu übernehmen, wurde er abgeholt und ins Konzentrationslager gebracht.[1]

Aus dem Lübecker Volksboten vom 23. September 1933

 

Schon vor dem „Dritten Reich“ wurde das Konzept des „Asozialen“ in der Gesellschaft heiß diskutiert. Es gab in der Weimarer Republik vielfach Aufrufe, das faktisch schon vorhandene Bewahrungsprinzip ins Gesetz aufzunehmen. Dieses Bewahrungsprinzip sah vor, Menschen auf unbestimmte Zeit in ein Arbeitshaus wegzuschließen, wenn absehbar war, dass sie nicht in die Gesellschaft integrierbar und nicht in der Lage oder willens waren, ihr Verhalten an herrschenden gesellschaftlichen Normen zu orientieren. In Weimar spalteten sich die Meinungen: auf der einen Seite gab es zahlreiche Forderungen nach Reformen, die Prostitution und Bettelei entkriminalisieren sollten (obwohl auch hier am Bewahrungsgedanken festgehalten wurde). Andere Stimmen verlangten dagegen vermehrt nach Repression und Bestrafung als adäquaten Mitteln zur Abschreckung von Wiederholungstaten. Eugenisches Gedankengut (re-)produzierte Ideen der Vererbbarkeit von unmoralischen Lebensweisen und „Asozialität“. Auch Zwangssterilisation wurde als Möglichkeit der Eindämmung unerwünschter Bevölkerungsteile diskutiert. Rassenhygienische Gedanken führten zu gesellschaftliche Debatten über das mögliche Verderben eines Volkes aufgrund der angeblich gefährlichen ungehinderten Möglichkeit zur Fortpflanzung so genannter „asozialer“ Familien.

All diese Gedanken waren also schon in der Weimarer Republik vorhanden, sie wurden aber nicht durchgesetzt. Zur konkreten Umsetzung kam es dann erst durch das nationalsozialistische Regime. Schon im September 1933 hat die Polizei bei den sogenannten Bettlerrazzien „über zehntausend Menschen, die als Bettler, Obdachlose und Landstreicher angesehen wurden, kontrolliert, teilweise vor Gericht gebracht oder in ein Konzentrationslager verschleppt.“[2]

Abgesehen vom wohnungslosen Bettler war der Haupttypus des „Asozialen“ am Anfang des „Dritten Reiches“ jener des verwahrlosten, alkoholisierten Familienvaters, der seine Familie vernachlässigte.[3] Laut dem Historiker Wolfgang Ayass fand aber im Laufe der dreißiger Jahre zunehmend eine „Feminisierung der Asozialenbekämpfung“ statt.[4] Wer sich als Prostituierte auffällig benahm oder „zur Unzucht auffordert oder sich dazu [anbot]“ konnte mit harter Bestrafung rechnen.[5] So wurden Frauen, die als unzumutbare Belastung für die Öffentlichkeit galten, in Arbeitshäuser eingeliefert. So schreibt auch Ayass: „Im Nationalsozialismus mußten Frauen, die sich wegen Geschlechtskrankheiten behandeln ließen, damit rechnen, von Fürsorgeämtern als ‚arbeitsscheue Fürsorgeempfänger’ in Arbeitsanstalten zwangseingewiesen zu werden.“[6]

 

Kriminalisierung der „Asozialen“

Der wirtschaftliche Aufschwung unter den Nationalsozialisten führte dazu, dass nun die Teile der Bevölkerung sichtbar wurden, die sich (angeblich) hartnäckig weigerten zu arbeiten. Diese „Arbeitsscheuen“ sollten nun endlich dazu gebracht werden, ihren Teil für die „Volksgemeinschaft“ zu leisten.

Mit dem Erlass zur „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ von 1937 unterlag die Gruppe der als „asozial“ stigmatisierten Menschen nun der polizeilichen Verantwortung und nicht mehr jener der Fürsorgebehörden.[7] Die Fürsorge im Nationalsozialismus richtete sich demnach also darauf, den „Volkskörper“ vor den vermeintlich schlechten Einflüssen dieser Gruppe zu schützen. Anstatt WohlfahrtsempfängerInnen die Möglichkeit zu geben, wieder in die Gesellschaft integriert zu werden (durch Arbeit), exkludierte das Regime ganz explizit diese Menschen und nahm ihnen die Möglichkeit, Teil der Gesellschaft zu sein.

 

Vernichtung durch Arbeit

In Juli und August 1938 verschärfte sich die Situation für als „asozial“ und „arbeitsscheu“ gebrandmarkte Menschen durch die Durchführung der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ drastisch. 10.000 „arbeitsfähige“ Männer wurden nach Sachsenhausen verschleppt, 6.000 von ihnen galten als „arbeitsscheu“ oder „asozial“. Die Überlebenschancen für „asoziale“ Häftlinge waren im Vergleich zu anderen Häftlingsgruppen deutlich geringer. Dadurch, dass die Gruppe so heterogen war, war es den Gefangenen unmöglich, eine eigene, gemeinsame Identität als Gruppe herzustellen. Andere Gruppen, wie die Gruppe der politischen Häftlinge, hatten zumindest ähnliche Hintergründe und Einstellungen. Diese Häftlinge taten sich oftmals als solidarische Gruppen zusammen, in denen sie sich gegenseitig unterstützen und moralisch aufrecht halten konnten. In der Gruppe der „Asozialen“, die in dem Sinne keine Gruppe war, kämpfte jeder und jede für sich und allein. Auch die Tatsache, dass andere Häftlinge die „Asozialen“ verachteten und sie ganz unten in der Lagerhierarchie standen, führte zu geringeren Überlebenschancen für diese Gruppe.

„Asoziale“ machten vor dem Krieg an vielen Orten den größten Teil der KZ-Insassen aus.[8] Sie wurden in den Arbeitslagern „Sachsenhausen, Buchenwald, Dachau und Lichtenburg bei Pretin/Elbe“ untergebracht.[9] Diese Arbeitslager gingen von dem perfiden Gedanken aus, Menschen, die als „arbeitsscheu“ galten, die „sich ihrer ‚Pflicht zur Arbeit’ entzogen hatten“, zur Arbeit zu zwingen. Dabei wurde eine“ „Vernichtung durch Arbeit“ billigend in Kauf genommen.[10]

 

Anna Gehl hat ihren Bachelor in den Fächern Anglistik und Geschichte an der Technischen Universität Braunschweig absolviert. Ihre Forschungsinteressen fokussieren sich auf das Großbritannien des 19. und 20. Jahrhunderts, spezifisch auf Frauengeschichte. 

 

[1] Buggeln/Wildt Arbeit im NS s. XIX

[2] Ebenda 12

[3] Aysass, Wolfgang. „Asoziale“ im Nationalsozialismus. Klett Cotta: Stuttgart 1995. S. 184

[4] Ebenda

[5] Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, Reichsgesetzblatt I, 1927, vgl Leopold Schäfer, Prostitution und Rechtsprechung, Berlin 1933 in Ayass 185

[6] Ayass 189

[7] Sachse/Tennstedt Der Wohlfahrtsstaat im Nationalsozialismus s. 266/267

[8] Sachse/Tennstedt 267

[9] Ebenda

[10] Ebenda


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
annagehl (21. Februar 2017). „Asoziale“ im Nationalsozialismus. Geschichte als Film. Abgerufen am 23. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/owu3


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