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Die DGB-Kampagne 1955 zur Einführung der 40-Stunden-Woche

 Die Arbeitszeit war seit dem Kaiserreich wichtiger Verhandlungsgegenstand in den Arbeitskämpfen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Arbeit als konstitutiver Bestandteil des menschlichen Lebens stand damit auch seit jeher im Widerstreit zur Freizeit und wurde damit auch immer im Zusammenhang mit dieser verhandelt.

War schon 1896 in der sozialdemokratischen Satirezeitschrift „Der wahre Jakob“ die Forderung nach dem 8-Stunden-Tag mit der Dreiteilung des Tages in „Acht Stunden Arbeit, acht Stunden Muße, acht Stunden Schlaf…“ vorgeschlagen worden, konnte eine derartige Verkürzung der Arbeitszeit erstmalig flächendeckend mit dem Stinnes-Legien-Abkommen  1918 eingeführt werden. Die schlechte konjunkturelle Lage in der Weimarer Republik führte allerdings bald dazu, dass die tägliche Arbeitszeit in den folgenden Jahren wieder auf mehr als 8 Stunden erhöht und im Nationalsozialismus in vielen Branchen mehr als 60 Stunden pro Woche gearbeitet wurde. Erst nach dem zweiten Weltkrieg war die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in den westlichen Besatzungszonen wieder auf 48 Stunden reduziert worden[1]. Damit einhergehend wurde auch die Arbeitszeitverordnung (AZO) von 1938 wieder in Kraft gesetzt, die später mit dem Artikel 125 in das Grundgesetz übernommen wurde. Die AZO definierte dabei die gesetzlichen Grenzen, innerhalb derer die Arbeitszeit verhandelt werden durfte.

In vielen der Anfang der 1950er Jahre von Gewerkschaften neu abgeschlossenen Manteltarifverträge war eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden festgelegt worden. Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes betrug die durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit 1955 bei 5,3 Millionen Arbeitern und Arbeiterinnen 47,4 Stunden, wobei der Großteil der Arbeitnehmer 48 Stunden bei 6 Tagen in der Woche arbeiteten[2].

War der staatliche Regelungsanspruch in Belangen der Arbeit und des Arbeitsrechtes in der Weimarer Republik und im Dritten Reich tendenziell interventionistisch gewesen, so beschränkte sich die BRD ab 1949 auf die Vorgabe der Rahmenbedingungen, innerhalb welcher sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sollten. Unter diese Rahmenbedingungen fallen die im Grundgesetz festgelegte Koalitionsfreiheit als auch die Tarifautonomie, die Teil der ersteren ist. Die Koalitionsfreiheit erlaubt es Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern sich in Verbänden beziehungsweise in Gewerkschaften zusammenzuschließen, um im Verbund ihre Interessen zu vertreten. Die Tarifautonomie gestattet es Arbeitnehmern und Arbeitgebern dagegen frei von staatlichem Einfluss normativ verbindliche Verträge abzuschließen.

Auf Seiten der Arbeitnehmerorganisationen gründete sich 1949 der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der größte Dachverband der deutschen Gewerkschaften. Nachdem der DGB in der unmittelbaren Nachkriegszeit mit seinen wirtschaftsdemokratischen Forderungen nach elementarer Mitbestimmung vorläufig gescheitert war, beschränkte sich der DGB in den folgenden Jahren auf konkrete Ziele in der Tarif- und Sozialpolitik.

Nachdem erstmals auf dem DGB-Bundeskongress 1952 die 40-Stunden Woche gefordert worden war, startete der DGB 1955 eine Kampagne zur Einführung des 8-Stunden-Tages bei einer fünftägigen Arbeitswoche. Dabei argumentierten die Gewerkschaften, dass durch die Automatisierung die Belastung der Arbeiter und Arbeiterinnen in der Produktion stark gestiegen sei und ein Tag am Wochenende nicht länger zur Rekreation genügen würde, ohne auf längere Sicht die Produktivität des Beschäftigten zu gefährden. Der Konjunkturaufschwung und das Erreichen der Vollbeschäftigung begünstigten dabei die Position der Gewerkschaften in der Forderung nach einer Verkürzung der Arbeitszeit, da der einzelne Arbeiter nicht länger ohne weiteres ersetzt werden konnte, ohne dass das unternehmerische Gewinnstreben gefährdet würde. Gleichzeitig waren auch die Arbeitgeberverbände aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung eher geneigt, Forderungen nach Lohnerhöhung oder Arbeitszeitverkürzung zuzustimmen.

Die DGB-Kampagne richtete sich sowohl an die Arbeitgeber als auch an die Mehrheit der Bevölkerung und sollte die Verhandlungen der einzelnen Gewerkschaften unterstützen. Im Rahmen der groß angelegten Kampagne wurden 15 Millionen Exemplare des Aktionsprogrammes an private Haushalte verteilt und Werbung im Rundfunk und im Kino geschaltet. Darüber hinaus wurden die Forderungen der Gewerkschaften über Pressekonferenzen, Schulungen, Filme, Faltprospekte und Werbeschriften transportiert. Der erste Höhepunkt der Kampagne war die Feier zum 1. Mai 1956, wofür auch das bekannte Mai-Plakat mit dem Slogan „Samstags gehört Vati mir“ gedruckt wurde. Dem Plakat kam mit seiner prägnanten Formulierung der Kern-Forderungen des Aktionsprogrammes eine besondere Bedeutung bei und selbiges wurde in der Öffentlichkeit und in den Medien positiv rezipiert. Nachdem sich in mehreren Tarifgebieten schon 1956 die 5-Tage-Woche durchgesetzt hatte, verlagerte sich die Kampagne auf die Verkürzung der Gesamtarbeitszeit hin zu der Forderung nach der 40-Stunden-Woche.

 

Die Rechte für das Plakat liegen beim DGB.

 

 Hier gibt es einen entsprechenden Werbefilm des DGB zu sehen.

Waren Verhandlungen zwischen dem DGB und der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zur Einführung der 40-Stunden-Woche 1956 gescheitert, ging die Initiative zur Arbeitszeitverkürzung nunmehr von den Einzelgewerkschaften aus. Mit dem durch die Metallindustrie in Nordrhein-Westfalen initiierten Bremer Abkommen wurde im Juni 1956 schließlich ein Vertrag unterzeichnet, der für die gesamte deutsche Metallindustrie noch im selben Jahr die Einführung der 45-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich vorsah. Davon ausgehend sollte in den folgenden Jahren in der ganzen Branche die 40-Stunden-Woche eingeführt werden. Aufgrund des langsamen Wirtschaftswachstums wurden die Arbeitszeiten in den folgenden Jahren nur langsam reduziert und die 40-Stunden-Woche setzte sich erst 1967 in der deutschen Metallindustrie durch. Auf das Bremer Abkommen folgend wurde in den meisten Branchen bis Ende der 1960er Jahre die 40-Stunden-Woche eingeführt. 1978 waren es dann schon 92,6 % der Arbeitnehmer, die nunmehr nur noch 40 Stunden pro Woche arbeiten mussten.

Die Kampagne zur Verkürzung der Arbeitszeit gehört zu den erfolgreichsten in der DGB-Geschichte und hatte nachhaltigen Einfluss auf die Arbeit in Deutschland. In der Folge zeichneten sich zwei wichtige Entwicklungen ab: Zum einen begannen Unternehmen durch die Verkürzung der Arbeitszeit vermehrt Frauen in Teilzeit einzustellen; in Fabriken wurden bald sogenannte Hausfrauen-Schichten eingeführt. Zum anderen wurde dazu übergegangen Arbeiter aus dem europäischen Ausland anzuwerben, um den mit der Wirtschaft wachsenden Bedarf an Arbeitskräften zu decken. Auch auf einer weniger sichtbaren Ebene zeitigte die Verkürzung der Arbeitszeit Folgen, wurden doch durch diese in der Wirtschaft Rationalisierungsprozesse initiiert, die den Druck auf die Arbeitnehmer erhöhten[3]. Auch wenn sich die 40-Stunden-Woche bis heute als Median in der Arbeitszeit durchgesetzt hat, sind spätestens seit den 2000ern neue Probleme um den Widerstreit zwischen Arbeit und Freizeit erkennbar. Da viele Tätigkeiten im Dienstleistungssektor im Zuge der Digitalisierung mittlerweile von zuhause aus erledigt werden können, verschwimmt zunehmend die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit. Weiterhin hat sich seit der DGB-Kampagne auch die Bedeutung und Aufteilung der Gewerkschaften verändert, sodass zu fragen bleibt, wie die Arbeitnehmerrechte in Zeiten der Globalisierung noch effektiv geschützt werden können.

 

Paul Jason Lieb absolvierte sein grundständiges Studium der Geschichte an der Philipps-Universität Marburg mit den Nebenfächern Politikwissenschaft und BWL und studiert derzeit den Master Moderne Europäische Geschichte an der HU Berlin. Hierbei setzte er sich vertiefend mit verschiedenen Themen zur Geschichte der RAF, zum Jülich-Klevischen Erbfolgestreit und zur Geschichte der Internationalen Beziehungen auseinander.

 

Literatur:

-Futh, Sascha Kristin: Der DGB entdeckt die Kampagne, Der Kampf um den arbeitsfreiehen Samstag, in: Arbeit. Bewegung. Geschichte, Zeitschrift für Historische Studien, Heft 2 (2016), S. 96 – 112.

-Kalbitz, Rainer: Gewerkschaftliche Tarifpolitik in den Jahren des Wirtschaftswunders, in: Hemmer, Hans-Otto/ Schmitz, Kurt Thomas: Geschichte der Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland, Von den Anfängen bis heute, Köln 1990, Teil IV, S. 183 – 241.

-Scharf, Günther: Geschichte der Arbeitszeitverkürzung, Der Kampf der deutschen Gewerkschaften um die Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, Schriftenreihe der Otto Brenner Stiftung, Bd. 40, Köln 1987.

 

Links:

-http://www.deutschlandfunk.de/samstags-gehoert-vati-mir.724.de.html?dram:article_id=97863 (zuletzt eingesehen am 20.02.2017)

-https://www.hdg.de/lemo/bestand/medien/video-samstags-gehoert-vati-mir.html(zuletzt eingesehen am 20.02.2017)

 

[1]      Scharf, Günther: Geschichte der Arbeitszeitverkürzung, Der Kampf der deutschen Gewerkschaften um die Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, Schriftenreihe der Otto Brenner Stiftung, Bd. 40, Köln 1987, S. 604.

[2]      Ebd., S. 606f.

[3]      Ebd., S. 646ff.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
pauljasonlieb (2. März 2017). Die DGB-Kampagne 1955 zur Einführung der 40-Stunden-Woche. Geschichte als Film. Abgerufen am 26. April 2025 von https://doi.org/10.58079/owub


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