Entschädigungspolitik im Nachkriegsdeutschland
Durch die Machtübernahme der NSDAP 1933 begannen zunehmend auch rassistische und antisemitische Regelungen das Versicherungssystem zu betreffen. Im Sinne der schrittweisen Ausgrenzung aus der „Volksgemeinschaft“ wurden Versicherungs- und Rentenansprüche der jüdischen Bevölkerung zunehmend weiter gekürzt und auf das Existenzminimum beschränkt. Durch Beschluss der Nürnberger Rassegesetze 1935 und die beginnenden Deportationen mit Kriegsbeginn lebten 1943 nur noch knapp 43000 Juden im Reichsgebiet. Die neuen Versicherungsregelungen, die die Regierung in den besetzten Gebieten einführte, schlossen die jüdische Bevölkerung klar aus. Ein entscheidender Eingriff war die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941, die allen im Ausland lebenden Juden die deutsche Staatsangehörigkeit entzog. Als Folge erloschen damit auch alle Versicherungsansprüche. Gleichzeitig bewirkte die Verordnung den Verfall der Versicherungsansprüche für alle Jüdinnen und Juden, die in Ghettos oder Lagern untergebracht waren.
Auch nach mehr als siebzig Jahren ist die Entschädigung von NS-Opfern ein Thema, das die deutsche Justiz und Politik intensiv beschäftigt. Besonders Rentenansprüche sind ein Thema für die Sozialgerichtsbarkeit. Die Geschichte des Nationalsozialismus führt dabei die Gerichte regelmäßig an die Grenzbereiche des Rechts, denn es soll über ein System geurteilt werden, in dem Recht und Menschlichkeit allenfalls für bestimmte Teile der Bevölkerung galten.
Um verübtes Unrecht auszugleichen, wurde 1953 das Bundesentschädigungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz gewährte Personen, die während des Nationalsozialismus aus politischen und rassistischen Gründen verfolgt wurden und somit Schäden am Leben oder Körper hatten, sowie in ihrer Freiheit gehindert wurden, ein Entschädigungsgeld zu. Dazu folgte 1963 das Fremdrentengesetz, das die Gleichstellung von ausländischen NS-Verfolgten und Rentenantragsstellern aus Deutschland festlegte.
Im Jahr 1997 stellte dann das Bundessozialgericht erstmals fest, dass sich aus der Beschäftigung in einem Ghetto grundsätzlich dieselben Rentenansprüche ergeben können wie auch sonst in der Sozialversicherung. Im Jahr 2002 verabschiedete dann der Bundestag das ZRBG (Gesetz zur Zahlbarmachung von Ghettobeiträgen), um eine Lücke im Recht der Wiedergutmachung zu schließen. Durch dieses Gesetz konnten Rentenansprüche von NS-Verfolgten im Ausland zahlbar gemacht werden, wenn sie glaubhaft machen konnten, dass sie aus eigenem Entschluss für ein Entgelt im Ghetto gearbeitet hatten. Daraus ergab sich ein monatlicher Rentenzuschuss von durchschnittlich 200€ pro Monat. In Folge dessen gingen rund 70.000 Anträge ein. Allerdings wurden bis heute nur rund 5000 dieser Anträge bewilligt, da die Antragsteller ihre Angaben nicht glaubwürdig belegen konnten und oft widersprüchliche Angaben machten. Die betroffenen Personen klagten oft gegen diese Entscheidungen. Einige dieser Verfahren laufen bis heute, was für die oftmals betagten Kläger logischer Weise schwerwiegende Konsequenzen hat auf Grund ihres hohen Alters. Dennoch sind Entschädigungsansprüche per Gesetz vererblich.
Aus heutiger Perspektive ist es durchaus legitim, die BRD für ihre Entschädigungspolitik in die Kritik zu nehmen. So wurden Entschädigungszahlungen in den ersten beiden Jahrzehnten der BRD lediglich auf NS-Opfer beschränkt, die in einem direkten Bezug zu Deutschland standen. Ausnahmen erfolgten lediglich für einige wenige Jüdinnen und Juden aus Osteuropa.
Bis zum Jahr 2015 hat die BRD insgesamt 71 Milliarden Euro an Entschädigungsleistungen bezahlt. Diese Zahl sollte man nicht kleinreden, allerdings verliert sie ihren Glanz, wenn man bedenkt, wie lange sich die Regierungen in der BRD mit einer umfassenden Entschädigungspolitik schwer getan haben und dass bis heute nicht alle Opfer der Nationalsozialisten entschädigt worden sind.
Da wir uns im Rahmen unseres Projekts konkret mit der Entwicklung der Sozialversicherung beschäftigen, ist es wichtig zu zeigen, dass Juden und Jüdinnen sowie sogenannte Staatsfeinde im Nationalsozialismus als Gruppe von ihr ausgeschlossen wurden. Die rassistische und antisemitische Politik der NSDAP gipfelte in der Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen. Die heute in der BRD lebenden Menschen tragen eine besondere Verantwortung. Diese Verantwortung liegt darin, dass Rassismus und Gewalt durch Aufklärung und Bildung im Keim erstickt werden müssen und sich faschistische Ideologien nicht noch einmal durchsetzen dürfen. Es ist somit wichtig, dass auch die Vertreter_innen der Versicherungssysteme ihre Verantwortung anerkennen und den Opfern und Verfolgten des Zweiten Weltkrieges helfen und Entschädigungen zugestehen.
Christian Winzer absolvierte sein Bachelorstudium an der Technischen Universität Dresden in den Studiengängen Geschichte, Politikwissenschaft und Soziologie. Seitdem Wintersemester 2015/2016 studiert er im Master an der Humboldt Universität Berlin für „Moderne Europäische Geschichte“.
Literatur:
-Goschler, Constantin. Das Ende der Wiedergutmachung. 28.01.2015. online im WWW unter: http://www.zeit.de/2015/04/ns-opfer-entschaedigung-bilanz-70-jahre-nach-befreiung-auschwitz[15.02.2017].
-von Renesse, Jan Robert. Wiedergutmachung fünf vor zwölf. Das „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto“. In: Jürgen Zarusky(Hrsg.). Ghettorenten. Entschädigungspolitik, Rechtsprechung und historische Forschung. Seite 13 – 29. Oldenburg Wissenschaftsverlag. München. 2010.
-Schlegel-Voß, Lil-Christine. Die öffentliche Rentenversicherung im Nationalsozialismus. In: Marc Miquel(Hrsg.). Sozialversicherung in Demokratie und Diktatur. Seite 203 – 223. Klartext Verlagsgesellschaft. Essen. 2007.
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Christian Winzer (6. März 2017). Entschädigungspolitik im Nachkriegsdeutschland. Geschichte als Film. Abgerufen am 23. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/owuc