Der Kampf um den Achtstundentag – Arbeitszeitpolitik in der Weimarer Republik
In Deutschland dürfen Arbeitnehmer_innen heute offiziell nicht länger als 8 Stunden pro Werktag arbeiten.1 Diese gesetzliche Regelung gilt bereits seit fast 100 Jahren. Am 23. November 1918 wurde der Achtstundentag als eine der wichtigsten Errungenschaften der Arbeiter_innenorganisationen eingeführt. In der Weimarer Republik geriet er in den Fokus scharfer Auseinandersetzungen zwischen Industrie, Gewerkschaften und Parteien.
Die Verkürzung der Arbeitszeit gehörte seit dem Beginn der Arbeiter_innenbewegung zu ihren Kernforderungen. Mit wachsender Stärke gelang es ihr, ab 1860 eine Tendenz zur Verkürzung der Arbeitszeit durchzusetzen, die nur durch den Ersten Weltkrieg unterbrochen wurde. Sie fand ihren historischen Durchbruch im Jahr 1918. Als direkte Folge der Revolution wurde die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer_innen auf acht Stunden pro Tag begrenzt. Somit wurde die jahrzehntelange Forderung der Arbeiter_innenorganisationen nach einer Arbeitszeitverkürzung im November 1918 zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern im „Stinnes-Legien-Abkommen“ festgeschrieben. Insbesondere auch mit Rücksicht auf die politische Situation gestanden die Arbeitgebervertretungen den Gewerkschaften die Einführung des Achtstundentags zu.
Die Aushebelung des Achtstundentags und die Konflikte in der Zentralarbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (ZAG)
Mit dem Stinnes-Legien-Abkommen wurde die Arbeitszeitfrage jedoch nicht abschließend geklärt. Als zentral für die späteren Auseinandersetzungen um die Arbeitszeit in der Weimarer Republik bezeichnet der Historiker Michael Schneider die Befristung der Verordnungen. Sie seien demnach nur als „Demobilmachungsverordnungen“ erlassen worden. Die Einführung des Achtstundentags wurde so „primär zu einer Maßnahme der Arbeitsstreckung, durch die demobilisierten Truppen wieder in Arbeit zu bringen seien.“2 Demzufolge ist „Arbeitsstreckung“ als Form der Beschäftigungspolitik zu verstehen, mit dem Ziel, möglichst viele zu beschäftigen, wenn auch jede_r einzelne dabei nur teilweise beschäftigt ist.
Schon kurze Zeit nach der Einführung des Achtstundentags gab es Kritik von Seiten der Arbeitgeber.
Die Debatten um den Achtstundentag wurde in den Jahren nach 1918 in der ZAG hauptsächlich unter wirtschaftspolitischem Vorzeichen geführt. So wurde von Arbeitgebern in der Schwerindustrie bereits Anfang der 1920er Jahre der Achtstundentag wieder in Frage gestellt. Die Arbeitgeber hielten „eine Arbeitszeitverlängerung trotz höherer Arbeitslosigkeit aus Gründen der Kostensenkung und der deutschen Wettbewerbsfähigkeit“3 für unumgänglich. Sie stützten ihre Argumentation auf die Notwendigkeit einer Produktivitätserhöhung zum Zwecke der Erfüllung der Reparationsforderungen und einer Stabilisierung der deutschen Wirtschaft.
So konnten insbesondere Arbeitgeber im Steinkohlebergbau und in der Metallindustrie in mehreren Arbeitskämpfen zwischen 1919 und 1922 ihre Positionen großenteils durchsetzen, was schrittweise zu einer faktischen Aushöhlung des Achtstundentags führte. Deutlich wurde die Stärke der Arbeitgeberseite insbesondere im Sommer 1922 mit der Aussperrung von 250000 Arbeitern in der süddeutschen Metallindustrie, wodurch eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit erzwungen wurde.4 Die Arbeitgeberargumentation für mehr Produktivität durch längere Arbeitszeiten konnte nach und nach auch in breiteren Teilen der Gesellschaft Fuß fassen.
Mit dem Ausscheiden der SPD aus der Reichsregierung und der Arbeitszeitverordnung vom 21. Dezember 1923 wurde der Achtstundentag vorerst faktisch abgeschafft. Er wurde zwar offiziell beibehalten, es wurden jedoch zahlreiche Ausnahmeregelungen geschaffen. Die durchschnittliche Arbeitszeit in der Industrie stieg nach dieser faktischen Abschaffung des Achtstundentags auf 50,4 Stunden pro Woche im Jahr 1924 an. Nur noch zwei Fünftel der Vollarbeitskräfte arbeiteten die maximal vorgesehenen 48 Stunden pro damals üblicher 6-Tage-Woche.5
Ausgelöst unter anderem durch die zahlreichen Konflikte um den Achtstundentag scheiterte die Kooperation von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in der ZAG 1924 bereits nach wenigen Jahren. Nach den Beschlüssen von 1923, die die gesetzliche Aushebelung des Achtstundentags zur Folge hatten, trat der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB) und somit der mitgliederstärkste und einflussreichste gewerkschaftliche Dachverband aus der ZAG aus. Dieser Austritt war insofern einschneidend, als dass in der ZAG von Arbeitgeberseite erstmals die Gewerkschaften als „berufene Vertreter“ der Arbeiterschaft und als Tarifvertragspartner anerkannt wurden. Aber bereits vor dem Austritt des ADGB aus der Zentralarbeitsgemeinschaft hatte die ZAG mit der Einführung des vorläufigen Reichswirtschaftsrats zunehmend an Bedeutung verloren. Dessen politischer Einfluss blieb jedoch auch marginal.
In den Folgejahren konzentrierte sich der ADGB auf das Konzept der sogenannten Wirtschaftsdemokratie, das, im Vergleich zur freiwilligen Kooperation zwischen Kapital und Arbeit in der Zentralarbeitsgemeinschaft, auf ein staatlich abgesichertes Mitbestimmungsmodell und die überbetriebliche Wirtschaftssteuerung durch Gewerkschaftsorgane setzte. Nachdem zu Beginn der 1920er Jahre die Diskussionen um den Achtstundentag mehrheitlich unter wirtschaftspolitischem Vorzeichen geführt wurde, setzten die Gewerkschaften wieder vermehrt auf eine sozial- und gesellschaftspolitische Argumentation. Der Kampf um die Arbeitszeitverkürzung sei demnach auch ein „Kampf der Arbeiter um ihr Menschentum“, darum, dass „die Arbeiterschaft Zeit hat, ihr eigenes Leben als Menschen neben der Arbeit, nach ihrer Beendigung zu führen.“6
In der zweiten Hälfte der 1920er Jahren fand erneut eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit statt. Dies war zum einen zurückzuführen auf die zahlreichen Streiks in der Industrie und im Bergbau, zum anderen setzte mit dem Rationalisierungsschub ab Mitte der 1920er eine Intensivierung der Arbeit ein. Folge davon war eine wachsende Arbeitslosigkeit, was die Rückkehr des Arguments für eine Arbeitsstreckung als Mittel der Beschäftigungspolitik erneut hervorbrachte.6 Diese Positionen setzen sich in der Wirtschaftskrise letztlich durch.
Bis heute ist die Frage nach der Arbeitszeit und ihrer Verkürzung eine hochpolitische. Vermehrt in den letzten Jahren wurde die Regelung der Höchstarbeitszeit von Seiten der Arbeitgeberverbände wieder in Frage gestellt. Sie plädieren vor dem Hintergrund der zunehmend digitalisierten Arbeitswelt für eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und für eine Wochenarbeitszeit anstelle einer Tageshöchstarbeit. Tenor von Seiten der Gewerkschaften ist es weiterhin, dass eine Aufweichung des Arbeitszeitrechts zurückgewiesen wird. Was die sich verändernde Arbeitswelt für den Achtstundentag bedeutet und in welche Richtung sich die Diskussionen entwickeln, wird sich in den nächsten Jahren zeigen.
Judith Schwarz studiert seit dem Wintersemester 2016/2017 Geschichtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Moderne und Zeitgeschichte an der Humboldt-Universität Berlin. Ihren Bachelor absolvierte sie in Kulturwissenschaft und Philosophie ebenfalls an der Humboldt Universität und forschte u.a. zur Geschichte der Frauenbewegung in der Bundesrepublik und zu Erinnerungspolitiken.
1Sie kann nur auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
2Schneider, Michael: Der Kampf um die Arbeitszeitverkürzung von der Industrialisierung bis zur Gegenwart. In: Gewerkschaftliche Monatshefte, Jg. 35, 1984, 2, S. 77-89, S. 83.
3Feldmann, Gerald D.; Steinisch, Irmgard: Industrie und Gewerkschaften 1918-1924. Die überforderte Zentralarbeitsgemeinschaft. Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart, 1985, S. 100.
4Vgl. Feldmann, Gerald D.; Steinisch, Irmgard: Industrie und Gewerkschaften 1918-1924. Die überforderte Zentralarbeitsgemeinschaft. Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart, 1985, S. 97.
5Vgl. Schneider, Michael: Der Kampf um die Arbeitszeitverkürzung von der Industrialisierung bis zur Gegenwart. In: Gewerkschaftliche Monatshefte, Jg. 35, 1984, 2, S. 77-89, S. 84.
6Vgl. Otto, Karl A.: Die Arbeitszeit! Von der vorindustriellen Gesellschaft bis zur „Krise der Arbeitsgesellschaft“, Pfaffenweiler, 1989, S. 210f.
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Judith Schwarz (10. April 2017). Der Kampf um den Achtstundentag – Arbeitszeitpolitik in der Weimarer Republik. Geschichte als Film. Abgerufen am 12. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/owun